WAHLEN 2026
Festlegung Terminablauf Ersatzwahl einer Regierungsrätin bzw. eines Regierungsrates 2023–2027
26.03.2026
Therwil
Anlässlich der Landratssitzung vom 12. Februar 2026 hat Regierungsrat Isaac Reber seinen Rücktritt aus dem Regierungsrat per 30. September 2026 mitgeteilt. Scheidet ein Mitglied einer Behörde vor Beginn oder während der Amtsperiode aus, wird für den Rest der Amtsdauer eine Ersatzwahl durchgeführt. Der Regierungsrat setzt die Ersatzwahl einer Regierungsrätin bzw. eines Regierungsrats für den Rest der Amtsperiode 2023–2027 auf den 14. Juni an. Eine allfällige Nachwahl in den Regierungsrat findet am 27. September statt.
Die Wahl erfolgt gemäss §27 des Gesetzes über die politischen Rechte. Eine Stille Wahl ist gemäss §30 Abs. 4 des Gesetzes über die politischen Rechte möglich.
Das Vorgehen und der Terminablauf sind wie folgt:
A. Ersatzwahl einer Regierungsrätin bzw. Regierungsrats
1. Die Wahlvorschläge sind bis zum Montag, 13. April, 12 Uhr in Papierform auf der Landeskanzlei BL und elektronisch via E-Mail an wahlenabstimmungen@bl.ch einzureichen.
2. Die Parteien werden anschliessend über das weitere Vorgehen informiert (Stille Wahl oder Urnenwahl).
B. Versand von Wahlpropaganda
3. Der Versand im Format A5 erfolgt an alle Haushaltungen. Auflage 4970 Exemplare.
4. Die Couverts- und Portokosten werden von der Gemeinde übernommen.
5. Die Wahlpropaganda, welche für den gemeinsamen Versand bestimmt ist, wird extern verpackt. Sie muss bis spätestens am Montag, 27. April, 15 Uhr der Eingliederungsstätte Baselland ESB, Kirschgartenweg 10, 4153 Reinach eingereicht werden. Der Versand wird spätestens am Mittwoch, 6. Mai, durch die ESB erfolgen.
6. Die Gemeinde Therwil hat keinen Einfluss auf eventuell nicht oder zu spät eingereichte Propaganda.
C. Plakatierung
7. Den Parteien stehen APG-Wahlständer (Klappständer) mit insgesamt 36 Plakatierungsflächen zur Verfügung.
8. Ein Teil der Plakatierungsflächen für Abstimmungsplakate kann für die Wahlplakatierung zur Verfügung gestellt werden. Die Anzahl der Plakatierungsmöglichkeiten richtet sich nach der Anzahl der Abstimmungsvorlagen und den von den Parteien entsprechend durchgeführten Kampagnen. Insgesamt stehen 40 Plakatierungsmöglichkeiten für Abstimmungsplakate zur Verfügung.
9. Die Wahl- und Abstimmungsständer werden von der Gemeinde geliefert, aufgestellt und nach dem Wahl- und Abstimmungssonntag wieder weggeräumt.
10. Die Wahlplakate müssen bis Donnerstag, 30. April, 12 Uhr, bei den Einwohnerdiensten abgeliefert werden. Folgende Hinweise sind wichtig:
• Format: F4 (Weltformat, 89,5 x 128 cm) Papier: Blueback/Chantegris, kein Digitaldruck
• Anzahl einzureichende Plakate: 20 Stück. Erfahrungsgemäss ist es für die Gemeindeverwaltung schwierig, die genaue Anzahl der Plakate im Vorfeld abzuschätzen, da sie von der Anzahl Abstimmungskampagnen und bei den Wahlen von der Anzahl der Kandidierenden abhängt. Deshalb kann die Zahl der Plakate von Ereignis zu Ereignis stark variieren. Damit alle Plakatierungswünsche mit hoher Wahrscheinlichkeit berücksichtigt werden können, wird die Anzahl der einzureichenden Plakate auf 20 Stück festgelegt. Überschüssige Plakate werden zwei Wochen nach Beginn des Plakat aushangs beim Einwohnerdienst aufbewahrt und können dort abgeholt werden. Danach erfolgt eine Entsorgung auf Kosten der Gemeinde.
11. Der Aushang der Wahlplakate findet in der Woche vom 4. Mai statt.
