DIE GEMEINDE INFORMIERT
Feuerwerk

  31.07.2025 Oberwil

Das Abbrennen von Feuerwerk und Knallkörpern ist gemäss dem Polizeireglement der Gemeinde Oberwil §12 Abs.1 nur an der Bundesfeier am 31. Juli und 1. August sowie in der Nacht von Silvester auf Neujahr gestattet. Wer gegen diese Bestimmung verstösst, kann mit einer Geldbusse bis zu 5000 Franken bestraft werden.

Bitte nehmen Sie beim Abbrennen von Feuerwerk auch auf die Nachbarschaft und die Umwelt gebührend Rücksicht. Personen und Sachen dürfen nicht gefährdet werden, und die auf der Verpackung vorgeschriebenen Sicherheitsabstände sind zwingend einzuhalten.

Gemeindeverwaltung


Image Title

1/10


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote