LESERBRIEF
Feuerwerksverbot

  09.10.2025 Therwil

Kommende Gemeindeversammlung vom 16. Oktober.

In der Zwischenzeit hat der Gemeinderat einen Gegenvorschlag ausgearbeitet.

Dieser beinhaltet, dass an Silvester ein absolutes Verbot gilt.

Hingegen wäre das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 am 31. Juli und 1. August von 13 bis 1 Uhr erlaubt.

Die Kategorie F2 beinhaltet Raketen und Batterien, welche wieder Lärm erzeugen, dies lehnen die Unterzeichneten des Antrages ab.

Die Kategorie F1 wie zum Beispiel Vulkane, Bengalische Streichhölzer usw., dies soll weiterhin erlaubt sein. An der Gemeindeversammlung vom 19. März habe ich dies ausführlich kommuniziert.

Bitte unterstützen Sie unseren Antrag und kommen Sie am 16. Oktober an die Gemeindeversammlung.

Liliane Gitz




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