Friedhof Schönenberg Bottmingen – Aufhebung von Grabstätten
05.06.2025 BottmingenNach Erreichen der reglementarischen Ruhezeit werden ab dem 14. Juli 2025 folgende Gräber aufgehoben:
• Urnenreihengräber Nrn. 84–90, 100–101, 104–107, 123, 2001–2003
• Urnennische Nrn. 4001–4003, 4006–4007
• Sargreihengräber Nrn. 3000–3003
• Kindergrab Nr. 8
Im Weiteren sind Gegenstände auf dem Grab (Grabdenkmal, Pflanzen usw.), die Angehörige bewahren möchten, bis spätestens am Ende Juni 2025 zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Ge meinde über die verbliebenen Gegenstände verfügen, ohne dafür entschädigungspflichtig zu sein. Das Friedhofsteam oder unser Be stattungs büro steht Ihnen für Auskünfte gerne zur Ver fügung unter Tel. 061 421 96 62.
Zeremonielle Umbestattung: Es ist vorgesehen, die Asche der Verstorbenen aus den aufgehobenen Grabstätten ins Gemeinschaftsgrab (Aschengrab) umzubetten. Zu diesem Akt, der im Rahmen einer zeremoniellen Feier stattfinden wird, sind Sie herzlich eingeladen. Selbstverständlich sind auch Familienangehörige, Freunde und Bekannte willkommen. Die Zeremonie findet am
18. November 2025 um 14 Uhr auf dem Friedhof Schönenberg statt und wird von Herrn Philipp Roth, evang.- ref. Kirche, und Frau Ingrid Schell, röm.- kath. Kirche, abgehalten.
Wir bitten die Angehörigen, allfällige Grab unterhaltsaufträge beim Gärtner zu kündigen.
Gemeindeverwaltung