AUS DEM GEMEINDERAT
Gebührenpflichtiges Parkieren ab 1. Januar 2026

  20.11.2025 Oberwil

Per Januar 2024 führte Oberwil die Parkraumbewirtschaftung flächendeckend auf dem Gemeindegebiet ein. In den vergangenen zwei Jahren hat die Gemeinde aufgrund dieser Ausweitung die Parkierungssituation auf Allmend beobachtet und eine weitere Zunahme des Verkehrs – auch in den Quartieren – festgestellt. Wegen der teilweise durch Mehrverkehr bedingten Zunahme an parkierten Fahrzeugen auf Allmend wie auch auf öffentlichen Parkierflächen hat der Gemeinderat entschieden, ab 1. Januar 2026 eine Gebührenpflicht für Parkkarten sowie für alle öffentlichen Parkplätze im Oberwiler Siedlungsgebiet einzuführen.

Gebühren für Parkkarten
Auf folgende Parkkarten wird neu eine Gebühr erhoben:
• Einwohnerparkkarte: 100 Franken pro Jahr
• Gästeparkkarte: 10 Franken pro Monat oder 100 Franken pro Jahr

Bestehende Gratisparkkarten, die im Jahr 2025 ablaufen, können ab sofort für die Dauer bis maximal Ende Januar 2026 kostenlos verlängert werden.

Neue gebührenpflichtige Jahreskarten können ab 1. Januar 2026 bestellt oder verlängert werden.

Gebühren öffentliche Parkplätze
Auf den Parkplätzen bei den Schulhäusern Thomasgarten, Wehrlin (unterer Wehrlinplatz und Schulstrasse 9), Marbach und Hüslimatt sowie beim Bachspitz, bei der Bushaltestelle Schwanen und beim Friedhof werden Bezahlautomaten installiert. Die Parkgebühr beträgt auf diesen Parkplätzen 1 Franken pro Stunde. Die ersten 15 Minuten sind gratis.

Bei den Schulhäusern gelten in der Zeit von 7 bis 17 Uhr sowie während bestimmten Anlässen besondere Bestimmungen. So auch beim Friedhof während Bestattungen. Diese Bestimmungen sind jeweils signalisiert und am Bezahlautomat angeschrieben.

Die Parkgebühr kann mit der bekannten Parkingpay-App, per TWINT oder auch bar bezahlt werden. Wichtig: Jeder Parkvorgang muss gestartet werden – auch wenn er in der Gratiszeit liegt.

Gratisparkieren weiterhin möglich
Im Wohngebiet kann auf Allmend weiterhin maximal 3 Stunden gratis parkiert werden. Dafür ist die blaue Parkscheibe mit korrekt eingestellter Ankunftszeit zwingend vorgeschrieben.




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