GEMEINDEVERWALTUNG
Grobsperrgut-Sammlung am Mittwoch, 2. September
27.08.2026
Oberwil
Am Mittwoch, 2. September, führt die Gemeinde Oberwil die nächste Grobsperrgut-Sammlung durch. Damit die Abfuhr reibungslos funktioniert und möglichst viel Material sinnvoll rezykliert werden kann, hier die wichtigsten Punkte auf einen Blick.
Was ist Grobsperrgut?
Brennbarer Abfall, der nicht in den Kehrichtsack passt.
Grösse und Gewicht
• Das Grobsperrgut darf maximal 2 × 1 Meter gross und maximal 25 Kilogramm schwer sein.
• Grösseres Material bitte zerlegen.
• Ausnahme Matratzen: auch über 1 Meter breit erlaubt.
• Ausnahme Sofas: dürfen maximal 2,5 Meter lang sein.
Bereitstellung
• Das Material sollte von der Strasse her sichtbar und gut zugänglich bereitliegen.
• Pro 5 Kilogramm ist eine Kehricht-Gebührenmarke anzubringen.
• Eine Anmeldung ist nicht nötig.
Nachhaltige Alternativen zur Grobsperrgutsammlung
Wer gut erhaltene Dinge weitergeben möchte, hat zahlreiche attraktive und legale Möglichkeiten:
• Brockenhaus: Viele Brockis nehmen gut erhaltene Waren gerne entgegen und bieten bei grösseren Räumungen sogar einen Abholservice an.
• Online-Verkauf: z. B. Ricardo, Tutti oder Anibis – mit dem Hinweis «Abholung erforderlich».
• Kostenlose Weitergabe: «Nimms.ch» oder «Pikitup.ch»
• Soziale Medien: Nutzung des Facebook-Marketplace oder entsprechender Facebook-Gruppen
• Spenden: Gut erhaltene Alltagsgegenstände nehmen gemeinnützige Organisationen gerne entgegen.
So finden viele Dinge unkompliziert ein neues Zuhause.
Bitte sehen Sie davon ab, Gegenstände mit dem Schild «Gratis zum Mitnehmen» auf dem Trottoir zu platzieren. Das gilt rechtlich als unerlaubte Entsorgung im öffentlichen Raum und kann kostenpflichtig geahndet werden. Zusätzlich könnten Ihnen die Kosten für die Entsorgung liegen gebliebener Gegenstände verrechnet werden.
