GEMEINDEINFORMATIONEN
Information zum Referendum gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2024 über die «Genehmigung des Projektierungskredits Campus Mühleboden in der Höhe von Fr. 4,111 Mio. inkl. MwSt.»

  06.02.2025 Therwil

Gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2024 über die «Genehmigung des Projektierungskredits Campus Mühleboden in der Höhe von Fr. 4,111 Mio. inkl. MwSt.» hat ein Referendumskomitee bestehend aus Thomas Schaad, Thomas Brodbeck und Felix Heinis das Referendum ergriffen.

Die für das Zustandekommen des Referendums benötigte Anzahl Unterschriften ist fristgerecht auf der Gemeindeverwaltung Therwil gemäss § 49 Abs. 1 Gemeindegesetz eingereicht worden.

Mit Publikation im BiBo vom 23. Januar 2025 wurde die Verfügung über das Zustandekommen des Referendums eröffnet. Gegen die Verfügung wurde keine Beschwerde erhoben.

An seiner Sitzung vom 27. Januar 2025 hat der Gemeinderat den Abstimmungstermin aufgrund des zustande gekommenen Gemeindereferendums für die «Genehmigung des Projektierungskredits für den Campus Mühleboden gemäss dem Gewinnerprojekt des Studienauftrags in der Höhe von Fr. 4,111 Mio. inkl. MwSt.» auf den 18. Mai 2025 festgesetzt.

Es gilt folgendes Vorgehen:

A. Wahl- und Abstimmungsunterlagen

Für das Wahl- und Abstimmungsunterlagencouvert ist eine Abstimmungsinformationsbroschüre zu verfassen. Diese weist folgende Reihenfolge auf:

a) Titel und Text der Vorlage

b) kurze Einleitung des Gemeinderates. Diese umfasst eine allgemeine Umschreibung der Thematik, bzw. eine sachliche Erläuterung der Abstimmungsvorlage

c) die Stellungnahme der Referenten

d) die Stellungnahme eines allfälligen Pro-Komitees e) die Stellungnahme des Gemeinderates

Die Stellungnahmen – siehe c), d) und e) – umfassen im Allgemeinen eine Begründung sowie den Antrag der entsprechenden Behörde respektive Gruppe. Die Stellungnahmen dürfen keine offensichtlich falschen Aussagen und keine die Würde der Person verletzenden Formulierungen enthalten.
Der Umfang der einzelnen Stellungnahmen – siehe c), d) und

e) – darf maximal 3200 Zeichen inkl. Leerschlägen betragen. Die Frist für die Abgabe der Stellungnahme ist am 3. März 2025, 14 Tage vor dem Gut zum Druck.

B. Versand der Wahl- und Abstimmungspropaganda

1. Der Versand im Format A5 erfolgt an alle Haushaltungen. Auflage 4930 Exemplare.
2. Die Couverts- und Portokosten werden von der Gemeinde übernommen. 3. Die Wahlpropaganda, welche für den gemeinsamen Versand bestimmt ist, wird extern verpackt. Sie muss bis spätestens am Montag, 31. März 2025, 15 Uhr der Eingliederungsstätte Baselland ESB, Kirschgartenweg 10, 4153 Reinach eingereicht werden. Der Versand wird spätestens am Montag, 14. April 2025 durch die ESB er folgen.
4. Die Gemeinde Therwil hat keinen Einfluss auf eventuell nicht oder zu spät eingereichte Propaganda.

C. Plakatierung


5. Für die Wahlen und Abstimmungen stehen APG-Klappständer mit insgesamt 36 Plakatierungsflächen und 40 gemeindeeigene Ständer an den Ortseingängen und Ortsausgängen zur Verfügung.

6. Ein Teil der Plakatierungsflächen wird für die Wahlplakatierung zur Verfügung gestellt. Für die Gemeindepräsidiumswahlen stehen voraussichtlich 20 Plakatierungsstellen zur Verfügung. Die restlichen Plakatierungsstellen stehen für die Abstimmungsvorlagen inkl. Referendumsabstimmung zur Verfügung.

7. Die Wahl- und Abstimmungsständer werden von der Gemeinde geliefert, aufgestellt und nach dem Wahl- und Abstimmungssonntag wieder weggeräumt.


8. Die Abstimmungsplakate müssen bis Freitag, 21. März2025, 12 Uhr, bei den Einwohnerdiensten abgeliefert werden.

Folgende Hinweise sind wichtig:
• Format: F4 (Weltformat, 89,5 x 128 cm)
Papier: Blueback/Chantegris, kein Digitaldruck
• Anzahl einzureichende Plakate: 15 Stück


Erfahrungsgemäss ist es für die Gemeindeverwaltung schwierig, die genaue Anzahl der Plakate im Vorfeld abzuschätzen, da sie von der Anzahl Abstimmungskampagnen und bei den Wahlen von der Anzahl der Kandidierenden abhängt. Deshalb kann die Zahl der Plakate von Ereignis zu Ereignis stark variieren. Damit alle Plakatierungswünsche mit hoher Wahrscheinlichkeit berücksichtigt werden können, wird die Anzahl der einzureichenden Plakate auf 15 Stück festgelegt. Überschüssige Plakate werden während 2 Wochen nach Beginn des Plakataushangs beim Einwohnerdienst aufbewahrt und können dort abgeholt werden. Danach erfolgt eine Entsorgung auf Kosten der Gemeinde.
9. Der Aushang der Abstimmungsplakate findet in der Woche vom 7. April 2025 statt.




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