LESERBRIEF
Ja zum Mindestlohn im Baselbiet
23.01.2025
Therwil
In der Bundesverfassung (Art. 7) haben wir festgelegt, dass die Würde des Menschen in unserem Land zu achten und zu schützen ist. Es ist menschenunwürdig, in einem reichen Land 100 Prozent zu arbeiten und davon nicht leben zu können.
Von den Mindestlohngegnern hören wir derzeit alle möglichen pseudo-ökonomischen Argumente. Fragt man sie aber direkt, ob sie bereit wären, für weniger Lohn zu arbeiten, erntet man nur Schweigen. Natürlich will niemand für einen solchen Lohn arbeiten. Und es ist unfair, von anderen etwas zu erwarten, was man selbst nicht zu leisten bereit ist.
Alle von den Gegnern gezeichneten düsteren Szenarien sind in den Kantonen, die einen Mindestlohn eingeführt haben (z. B. Genf, Basel usw.), nicht eingetreten.
Der Mindestlohn verringert Ungleichheiten, indem er sicherstellt, dass auch Menschen in schlecht bezahlten Arbeitsverhältnissen ein menschenwürdiges Einkommen erhalten, und er schützt insbesondere Gruppen von gering qualifizierten Arbeitskräften vor Ausbeutung. Der Mindestlohn stärkt den gesellschaftlichen Sinn für Gerechtigkeit und Solidarität und ist ein Symbol für die Wertschätzung der Arbeit und die Anerkennung des Beitrags der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Wirtschaft und zum Wohlstand. Ein fairer Lohn erhöht die Attraktivität von Arbeit gegenüber Sozialleistungen, da Menschen eher bereit sind, eine Arbeit anzunehmen, die ihre Grundbedürfnisse deckt. Fair bezahlte Arbeitnehmende sind motivierter und engagierter. Dadurch kann die Produktivität steigen. Ein Mindestlohn entlastet auch die Gemeinden, da sie weniger Sozialleistungen in Form von Mietzinsbeiträgen oder Sozialhilfe zahlen müssen. Ein Mindestlohn schafft faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen, denn niemand kann mit Niedrigstlöhnen oder Lohndumping Marktanteile gewinnen.
Deshalb stimme ich am 9. Februar Ja zu einem Mindestlohn von 22 Franken im Baselbiet!
Gzim Hasanaj, Landrat