GEMEINDEVERWALTUNG
Japankäfer in der Region – was Sie wissen müssen

  02.07.2026 Oberwil

Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben erste Japankäfer-Funde bestätigt und intensivieren ihre Bekämpfungsmassnahmen. Seit dem 24. Juni 2026 gilt eine Allgemeinverfügung mit konkreten Auflagen. Die Gemeinde Oberwil befindet sich in der sogenannten Pufferzone. Das ist ein zusätzlicher Sicherheitsbereich rund um den Befallsherd. Der Käfer wurde dort zwar (noch) nicht nachgewiesen, aber weil er fliegen kann und sich leicht weiterverbreitet, behandelt man auch dieses Umfeld vorsorglich mit Einschränkungen.

Was ist der Japankäfer?
Der Japankäfer befällt über 400 Pflanzenarten, darunter Obstbäume, Reben, Mais, Beeren und Zierpflanzen. Die möglichen Schäden in der Schweiz werden auf mehrere Hundert Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Eine frühzeitige Bekämpfung ist deshalb entscheidend.

Was gilt bis Ende September 2026?
Grünabfälle dürfen nicht raus Grünpflege, Grünmaterial, Kompost und Komposterde darf nicht aus der Pufferzone gebracht werden. Ausnahme: fein gehäckselt (max. 5 cm) und insektensicher abgedeckt.
Pflanzen mit Wurzeln oder Erde Pflanzen mit Wurzeln, in Erde oder Substrat dürfen nur dann transportiert oder verkauft werden, wenn bestimmte zusätzliche Vorgaben eingehalten werden. Ausgenommen sind reine Gewebekulturen.
Fallen zur Überwachung
Der Kanton hat Lockstofffallen aufgestellt, um die Ausbreitung des Japankäfers zu überwachen. Bitte keine eigenen Fallen im Garten aufstellen – das lockt zusätzliche Käfer an.

Verdacht gemeldet?
Bitte melden Sie Sichtungen umgehend:
Japankäfer-Hotline: 061 267 64 00
Basel-Landschaft: japankaefer@bl.ch


Weitere Informationen: www.baselland.ch (Suchbegriff Japankäfer)


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