KANTON BASEL-LANDSCHAFT

  04.12.2025 Leimental

Abstimmungen vom 30. November 2025

Naubrücke Ja, Vermögensverzehr Nein
Die Stimmberechtigten im Kanton Basel-Landschaft lehnen die Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes vom 26. Juni 2025 betreffend Erhöhung des Vermögensverzehrs mit einem Nein-Stimmenanteil von 55,18 Prozent deutlich ab. Klar angenommen wurde mit 64,87 Prozent Ja-Stimmen die Verlegung der Naubrücke in Laufen.

Deutlich abgelehnt werden im Kanton Basel-Landschaft die eidgenössische Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)» mit 82,50 Prozent und die Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» mit 80,60 Prozent Nein-Stimmen.

Stimmbeteiligung bei den eidgenössischen Vorlagen
Die Stimmbeteiligung bei der Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)» liegt bei 40,95 Prozent. Die Stimmbeteiligung bei der Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» liegt bei 40,92 Prozent.

Detaillierte Ergebnisse zu den Abstimmungsresultaten sind im Internet aufgeschaltet. https://abstimmungen.bl.ch/

Regierungsrat Kanton Basel-Landschaft: Markus Eigenmann ist gewählt

Markus Eigenmann(FDP) wurde heute in den Regierungsrat für die Amtsperiode 2023–2027 gewählt. Der diplomierte ETH-Ingenieur und Unternehmer aus Arlesheim tritt damit die Nachfolge von Monica Gschwind an, die per Ende Jahr als Regierungsrätin zurücktritt. Markus Eigenmann erzielte 29’789 Stimmen. Sabine Bucher (GLP) erreichte 27’044 Stimmen.

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft setzt sich damit ab 1. Januar 2026 für den Rest der Amtsperiode 2023–2027 aus Regierungspräsident Dr. Anton Lauber (Die Mitte), Regierungsrat Thomi Jourdan (EVP), Regierungsrätin Kathrin Schweizer (SP), Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) und neu Markus Eigenmann (FDP) zusammen. Die Wahlbeteiligung betrug 33,3 Prozent.

Friedensrichterin gewählt

Amtsperiode: 1. April 2026 bis 31. März 2030
In den Friedensrichterkreisen 7, 8 und 11 hat am 30. November 2025 eine Urnenwahl stattgefunden. In das Friedensrichteramt für den Friedensrichterkreis 7 Oberwil: Biel-Benken, Ettingen, Oberwil und Therwil wurde Corinna Leifels, Therwil,FDP, gewählt.

Regierungsrat lehnt Wählbarkeitsinitiative ohne Gegenvorschlag ab

Mit der Initiative wird bezweckt, dass die Gemeinden die Möglichkeit erhalten sollen, mittels Anpassung ihrer Gemeindeordnung vorzusehen, dass Einwohnende mit Niederlassungsbewilligung (Ausweis C), die seit einer von den Gemeinden selbst zu bestimmenden Mindestaufenthaltsdauer den Wohnsitz in der Gemeinde haben, in die Sozialhilfebehörde und den Schulrat der Gemeinde gewählt werden können. Der Regierungsrat empfiehlt die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung.

Schweizweite Änderungen bezüglich Werterhalt der Schutzbauinfrastruktur

Angesichts der veränderten globalen Sicherheitslage ist es essenziell, über ausreichend Schutzbauten für die gesamte Bevölkerung zu verfügen. Der Bundesrat hat deshalb am 22. Oktober diverse Änderungen in der Zivilschutzverordnung im Bereich Schutzbauten beschlossen. Diese Neuerungen sind für die Planung von Bauvorhaben von zentraler Bedeutung. Die Verordnung zum Zivilschutzgesetz im Kanton Basel-Landschaft wird entsprechend angepasst.

Die Änderungen der Zivilschutzverordnung haben direkte Auswirkungen auf Bauvorhaben, deren Baugesuche ab dem 1. Januar 2026 eingereicht werden. Personen mit Wohneigentum oder Bauwillige sind dabei vor allem von folgenden Neuerungen betroffen:

Anpassung der Baupflicht und Ersatzbeitragspflicht für Schutzräume ab 1. Januar 2026
Eine Schutzraumbaupflicht kann grundsätzlich wie bisher bei Wohnhäusern mit 38 oder mehr Zimmern angeordnet werden. In Gemeinden oder Beurteilungsgebieten, in denen eine Unterdeckung an Schutzplätzen besteht, wird künftig auch bei Wohnhäusern zwischen 15 und 38 Zimmern der Bau von Schutzraum angeordnet. Auf Antrag einer Gemeinde können auch Wohnhäuser mit unter 15 Zimmern der Baupflicht unterstellt werden. Ergänzend dazu sind künftig auch Anbauten, Aufbauten, Umbauten und Nutzungsänderungen schutzraum- bzw. ersatzbeitragspflichtig, wenn dadurch neue Wohnfläche oder neue Patientenbetten entstehen.

Erhöhung der Ersatzbeiträge
Der Kanton Basel-Landschaft hat die Höhe der Ersatzbeiträge bisher im vom Bund vorgegebenen Rahmen auf 700 Franken festgelegt. Dieser Ansatz deckt die heutigen baulichen Mehrkosten für einen Schutzplatz nicht mehr. Der Ersatzbeitrag pro Schutzplatz wird vom Bund künftig schweizweit einheitlich festgelegt und beträgt 1400 Franken. Für Baugesuche, die vor Inkrafttreten der Änderungen der kantonalen Zivilschutzverordnung per 1. Januar 2026 eingehen, gelten im Kanton Basel-Landschaft für die Höhe der Ersatzbeiträge die Bestimmungen der bisherigen Verordnung.

Bestimmungen betreffend Ersatz von Schutzbaukomponenten und Ausrüstung
Bei Schutzbauten, die ein Alter von vierzig Jahren erreicht haben, müssen definierte Komponenten und Ausrüstungsgegenstände ersetzt werden. Wird bei Schutzräumen im Rahmen der zehnjährlich stattfindenden periodischen Schutzraumkontrolle ein Alter von über vierzig Jahren festgestellt, so sind die jeweiligen Komponenten und Ausrüstungen innerhalb von fünf Jahren zu ersetzen.

Weitere Infos unter www.bl.ch




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