DIE GEMEINDE INFORMIERT
Kanton Basel-Landschaft erlässt absolutes Feuerwerksverbot
23.07.2026
Oberwil
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat der Kantonale Führungsstab Basel-Landschaft per 17. Juli 2026 weitere Massnahmen bis auf Widerruf verfügt:
• Absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton.
• Feuerverbot im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter), auch für eingerichtete Feuerstellen und Grills aller Art. Ausgenommen ist mit der nötigen Vorsicht das Siedlungsgebiet.
• Verbot, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
• Verbot, Motorfahrzeuge auf Grünflächen, Stoppelfeldern, Feldern und Wiesen abzustellen.
• Wasserentnahmeverbot in sämtlichen Gewässern ausser Birs und Rhein.
Zudem gelten weiterhin folgende, bereits früher verfügte Massnahmen:
• Ergolz: Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot von Sissach bis zur Mündung in den Rhein.
• generelles Wasserentnahmeverbot für die Ergolz und ihre Zuflüsse.
• Verbot des Steigenlassens von Himmelslaternen/Heissluftballons mit offenem Feuerantrieb.
• Verbot der Wasserentnahme für den Gemeingebrauch aus öffentlichen Gewässern.
• Bade- und Betretungsverbot für Menschen und Tiere sowie Fischereiverbot am Unterlauf der Birs.
Der Wald leidet stark unter Trockenstress – es muss mit Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Bei Waldbesuchen ist erhöhte Vorsicht geboten, Absperrungen sind zwingend einzuhalten.
Tagesaktuelle Informationen finden Sie auf der kantonalen Online-Plattform «Trockenheit» unter www.baselland.ch.
