KANTON BASEL-LANDSCHAFT
Kanton Basel-Landschaft erlässt Feuerverbot im Wald und an Waldrändern

  09.07.2026 Forum

Die anhaltenden hohen Temperaturen und die ausbleibenden Niederschläge verschärfen die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab KFS ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern.

Allgemeine Lage
Da es in den vergangenen Wochen wenig bis keine ergiebigen Niederschläge gegeben hat, sind die Böden sehr trocken. Aufgrund der vorliegenden Prognosen muss mit einer weiteren Verschärfung der Lage gerechnet werden. Die Waldbrandgefahrenstufe wurde daher per 3. Juli auf Stufe 4 (gross) angehoben.

Neue zusätzliche Massnahmen
Absolutes Feuerverbot: Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 50 Meter zum Wald) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz-/Kohle-/Einweg-/ Gasgrills etc.).
Hinweis: Für Siedlungsgebiet, welches sich am Waldrand befindet, gilt das Verbot nicht. Die Bevölkerung wird um entsprechende Vorsicht gebeten.

Bestehende Massnahmen (weiterhin gültig)
Waldbrandgefahr: Generell verboten ist das Steigenlassen von Himmelslaternen beziehungsweise Heissluft-Ballons, die durch offenes Feuer angetrieben werden. Zudem ist es untersagt, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
Wasserentnahmeverbot aus Gewässern: Das Entnehmen von Wasser für den Gemeingebrauch ist verboten. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen zum Beispiel mittels Eimer oder Giesskanne aus öffentlichen Gewässern.
Bade- und Betretungsverbot: für Mensch und Tier sowie Fischereiverbot am Unterlauf der Birs und Ergolz.


Weitere Infos unter www.bl.ch


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