KANTON BASEL-LANDSCHAFT
Kanton erlässt ein Bade-, Betretungsund Fischereiverbot für Fliessgewässer
06.08.2026
Leimental
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der fehlenden Niederschläge führen viele Bäche im Kanton Basel-Landschaft kaum noch Wasser. Deshalb verfügte der Kantonale Führungsstab (KFS) per 31. Juli ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft mit Ausnahme vom Rhein und Teilen der Birs.
Allgemeine Lage
Mit Verfügungen vom 25., 29. Juni, 2., 13., 16. und 23. Juli 2026 hat der Kanton Basel-Landschaft diverse Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt ergriffen. Durch die anhaltende Trockenheit und die fehlenden Niederschläge führen viele Bäche im Kanton Basel-Landschaft kaum noch Wasser.
Neue zusätzliche Massnahme
Aufgrund der geschilderten Lage verfügt der Kanton Basel-Landschaft per 31. Juli bis auf Widerruf folgende zusätzliche Massnahme:
• Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft gilt ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot mit Ausnahme des Rheins und der Birs ohne die mit den Verfügungen des Amts für Wald und Wild beider Basel vom 24. Juni 2026 von einem Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot betroffenen Abschnitte der Birs. Das Verbot gilt für Menschen und Haustiere.
Vorsicht im Wald
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit leidet der Wald stark unter Trockenstress und es muss mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbesuchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.
Bestehende Massnahmen (weiterhin gültig)
• Feuer: Es ist verboten, im Freien Feuer zu entfachen. Davon ausgenommen ist die Verwendung von Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet.
• Feuerwerk: Es gilt ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton.
• Motorfahrzeuge: Verboten ist das Abstellen von Motorfahrzeugen auf Grünflächen, Stoppelfeldern, Feldern und Wiesen.
• Wasserentnahme: Für sämtliche Fliess gewässer im Kanton gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot. Dies gilt namentlich auch für von der Bauund Umweltschutzdirektion bewilligte Wasserentnahmen. Davon ausgenommen sind die Birs und der Rhein.
• Bade- und Betretungsverbot: für Mensch und Tier sowie Fischereiverbot am Unterlauf der Birs und Ergolz.
• Waldbrandgefahr: Generell verboten ist das Steigenlassen von Himmelslaternen beziehungsweise Heissluft-Ballons – unabhängig davon, ob gekauft oder selbst hergestellt wurden –, die durch offenes Feuer angetrieben werden. Zudem ist es untersagt, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

