KANTON BASEL-LANDSCHAFT
Kantonaler Richtplan Basel-Landschaft (KRIP)
08.10.2026
Leimental
Gesamtüberprüfung – Teilpaket 1 (Raumentwicklungsstrategie, Verkehr und Mobilität) sowie Anpassung 2026
Mitwirkung
Mit der Gesamtüberprüfung – Teilpaket 1 (Raumentwicklungsstrategie, Verkehr und Mobilität) des Kantonalen Richtplans Basel-Landschaft werden das Raumkonzept sowie der Sachbereich Verkehr und Mobilität aktualisiert, bereinigt und neu strukturiert. Die Unterlagen dazu sowie die Anpassung 2026 werden im Sinne der Informationspflicht und Mitwirkungsrechte (Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung und § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes) öffentlich aufgelegt.
• Auflagezeit: 23. September 2026 bis 31. Januar 2027
• Unterlagen: https://www.bl.ch/vernehmlassungen
• Auskünfte: Amt für Raumplanung BL, Tel. 061 552 59 33
• Stellungnahmen zur Gesamtüberprüfung – Teilpaket 1 des Kantonalen Richtplans können bis zum 31. Januar 2027 schriftlich wie folgt eingereicht werden: per Post: Amt für Raumplanung BL, Kreuzbodenweg 2, 4410 Liestal per E-Mail: kantonsplanung@bl.ch
Privatpersonen sind gebeten, ihre Stellungnahme direkt an ihre Gemeinde einzureichen. Amt für Raumplanung BL
Anpassung 2026 Abbau / Deponie
Mitwirkung
Mit der Anpassung 2026 Abbau/Deponie des Kantonalen Richtplans Basel-Landschaft werden die Objektblätter Abbau und Deponie sowie die Richtplan-Gesamtkarte angepasst. Die Unterlagen dazu werden im Sinne der Informationspflicht und Mitwirkungsrechte (Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung und § 7 des kantonalen Raumplanungsund Baugesetzes) öffentlich aufgelegt.
• Auflagezeit: 23. September 2026 bis 31. Januar 2027
• Unterlagen: https://www.bl.ch/vernehmlassungen
• Auskünfte: Amt für Raumplanung BL, Tel. 061 552 59 33
• Stellungnahmen zur Anpassung 2026 Abbau/Deponie des Kantonalen Richtplans können bis zum 31. Januar 2027 schriftlich wie folgt eingereicht werden: per Post: Amt für Raumplanung BL, Kreuzbodenweg 2, 4410 Liestal per E-Mail: kantonsplanung@bl.ch
Privatpersonen sind gebeten, ihre Stellungnahme direkt an ihre Gemeinde einzureichen. Amt für Raumplanung BL
Weitere Infos unter www.bl.ch
