AUS DEM LANDRAT
Landratssitzung vom 26. März 2026
02.04.2026
Regio
Andreja Weber,
Landrat FDP
Zu Beginn der Landratssitzung gab die FDP Fraktion eine Fraktionserklärung ab. Thema war der am Vortag vorgestellte Abschluss 2025 des Kantons Baselland, welcher anstelle des budgetierten Verlustes von 65 Mio. Franken erfreulicherweise einen Gewinn von 42 Mio. Franken ausweist. Das positive Resultat ist vor allem auf höhere Steuereinnahmen (z. B. + 62 Mio. Einkommenssteuern) zurückzuführen. Diese Mehrsteuereinnahmen belegen, dass der Kanton Baselland kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem hat. Es gilt die aktuell solide Finanzlage zu nutzen, um nun mit der längst fälligen Reform der Einkommenssteuer die Standortattraktivität des Kantons zu erhöhen.
Nach der Fraktionserklärung erfolgten verschiedene Anlobungen, wovon zwei den Wahlkreis Oberwil betrafen. Roland Chrétien (SP, Ettingen) nahm als Nachfolger von Ursula Wyss (SP, Oberwil) neu Einsitz im Landrat. Als neue Richterin am Zivilkreisgericht Baselland West wurde Sabrina Brand (FDP, Oberwil) angelobt.
Das meistdiskutierte Traktandum betraf die formulierte Gesetzesinitiative «Fairer Kompromiss bei der Mehrwertabgabe» bzw. den Gegenvorschlag der Bau- und Planungskommission. Gemäss Initiative soll die Mehrwertabgabe dort erhoben werden, wo tatsächlich ein Mehrwert entsteht: Bei Einzonungen und gegebenenfalls bei Umzonungen, jedoch nicht bei Aufzonungen. Die Initiative berücksichtigt die bundesrechtlichen Vorgaben. Jedoch entscheiden die Gemeinden selbst, ob sie auch bei Umzonungen eine Mehrwertabgabe erheben wollen. Sie können im Rahmen von Quartierplanverfahren mit Investoren über Infrastrukturbeiträge verhandeln. Gemäss dem Regierungsrat regelt die formulierte Gesetzesinitiative die Mehrwertabgabe bei Aufzonungen nicht. Somit sind die Gemeinden selber kompetent, diese zu regeln. Gestützt auf die Bestimmung von §116 Abs. 4 der Kantonsverfassung seien die Gemeinden aber geradezu verpflichtet, die Erhebung von Mehrwertabgaben auch bei Aufzonungen zu regeln. Am Schluss der ersten Lesung und am Ende einer mehrstündigen Debatte folgten dann mehrere Anträge. Der FDP-Antrag auf keine Abgaben bei Aufzonungen wurde abgelehnt. Bei Umzonungen beantragte die FDP eine Reduktion der Abgabe auf maximal 30 %. Der Antrag obsiegte gegenüber dem GLP-Antrag (Erhöhung auf 60 %) und dem Kommissionsantrag (40 %). In der zweiten Lesung werden sicher noch weitere Diskussionen und Anträge folgen.

