LESERBRIEF
Mehr Demokratie bei Tempo 30

  12.02.2026 Oberwil

Der Gegenvorschlag des Landrates zur Initiative «Tempo 30 auf Hauptstrassen – nur mit Zustimmung des Volkes» sieht vor, dass ein Antrag einer Gemeinde zur Einführung von Tempo 30 auf Kantonsstrassen innerorts und auf Gemeindestrassen durch die Gemeindeversammlung zu bewilligen ist. Es ist wichtig, festzuhalten, dass die Gemeindeversammlung die Einführung von Tempo 30 nicht verhindern kann, wenn sie z. B. aus Gründen des Lärmschutzes die letztmögliche Lösung darstellt. Es geht somit einzig um freiwillig gestellte Anträge einer Gemeinde. Hier soll die Kompetenz der Antragsstellung vom Gemeinderat zur Gemeindeversammlung verschoben werden, was aus meiner Sicht absolut richtig ist. Wir mussten in der Wehrlinhalle schon über manch unbedeutende Reglementsänderung abstimmen, aber für einen Antrag auf Einführung von Tempo 30 auf unserer Hauptstrasse soll die Gemeindeversammlung nicht zuständig sein? Das muss sich ändern!

Stimmen Sie deshalb Ja zum Gegenvorschlag. Wenn Sie der Meinung sind, dass es sogar eine Urnenabstimmung braucht, dann stimmen Sie auch Ja zur Initiative. In beiden Fällen wird bei einem Ja das hängige Gesuch aus Oberwil innerhalb von 2 Jahren zur Abstimmung gelangen.

Andreja Weber, Landrat FDP




Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote