SUVA – BERUFSKRANKHEIT
Meldungen von beruflich bedingtem Hautkrebs nehmen zu
23.07.2026
Forum
BiBo. Wer im Freien auf Baustellen, an Fassaden und Dächern, im Gartenbau oder im Strassenunterhalt arbeitet, ist der Sonne besonders stark ausgesetzt. Studien zeigen: Menschen, die regelmässig draussen arbeiten, erhalten ein Vielfaches mehr an UV-Strahlung als jemand, der drinnen arbeitet. Von den rund 25’000 Personen, die in der Schweiz jährlich an hellem Hautkrebs erkranken, sind schätzungsweise rund 1000 Fälle auf UV-Strahlung bei der Arbeit zurückzuführen.
Der Anstieg der anerkannten Fälle zeigt vor allem eines: Das Bewusstsein für Hautkrebs als mögliche Berufskrankheit wächst. «Die Sensibilisierung der letzten Jahre zeigt eine erste Wirkung. Immer mehr Menschen melden Hautveränderungen ihrer Unfallversicherung», sagt Roland Krischek, Fachexperte UV-Schutz bei der Suva. «Viele Betroffene wissen jedoch nach wie vor nicht, dass Hautkrebs durch langjährige UV-Belastung bei der Arbeit als Berufskrankheit anerkannt werden kann. Wir gehen deshalb von einer hohen Dunkelziffer aus. Es gibt noch viel zu tun.», so Krischek weiter.
Wer verdächtige Hautveränderungen feststellt, sollte diese rasch ärztlich abklären lassen. Früh erkannt lässt sich heller Hautkrebs besser behandeln. Wer über Jahre im Freien gearbeitet hat, kann abhängig von der Exposition und Diagnose einen Hautkrebs als Berufskrankheit anerkennen lassen. In diesem Fall entfallen Franchise und Selbstbehalt für die Behandlung der betroffenen Person, weil die Unfallversicherung die Kosten übernimmt. Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete Schutzmassnahmen kostenlos bereitzustellen.

