LESERBRIEF
Mindestlohn und Wertschätzung

  09.01.2025 Oberwil

Im Hinblick auf die Abstimmung im Februar 2025 im Kanton Baselland zum Thema Mindestlohn stellt sich die Frage zur Wertschätzung von Arbeit.

Wo genau ein Mindestlohn pro Stunde oder einer anderen Zeiteinheit für geleistete Arbeit angesetzt werden soll, ist nicht präzise zu definieren. Die Art der Arbeit, Umstände in denen Arbeit geleistet wird, für die Arbeit benötigte Ausbildung und vieles andere mehr sind sehr variabel und sehr komplex. Das ist hohe Philosophie.

Dennoch, wenn man die in einem Monat geleistete Arbeit in einem Vollpensum hochrechnet, um Fr. 4000.– brutto als Lohn verrechnet zu bekommen, ist ein Mindestlohn von Fr. 22.–/ Stunde die logische Folge. Natürlich darf auch die Frage gestellt werden, sind Fr. 4000.–/Monat zu hoch oder zu tief?

Diese Fragen sollte sich jede Stimmbürgerin und jeder Stimmbürger vor dem Entscheid zur Abstimmung im Februar 2025 stellen. Es hat mit «links» oder «rechts» nichts zu tun, minimale Wertschätzung zählt. Paul Hofer, Oberwil




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