GEMEINDEKOMMISSION
Nachrückender Samuel Züllig
13.11.2025
Therwil
Durch den Rücktritt von Alexander Geigy aus der Gemeindekommission entsteht eine Vakanz in der Behörde. Die Gemeindeverwaltung hat deshalb, gestützt auf § 44 des Gesetzes über die politischen Rechte, das Nachrückverfahren in die Wege geleitet. Erster Nachrückender ist Herr Samuel Züllig, der sich bereit erklärt hat, das Amt anzutreten. Er rückt damit für die restliche Amtsperiode bis 30. Juni 2028 für die Schweizerische Volkspartei in die Gemeindekommission nach.
Die Gemeinde dankt Alexander Geigy für seinen engagierten Einsatz in der Gemeindekommission und wünscht Samuel Züllig viel Erfüllung bei der Ausübung seines neuen Amtes.
Wegen Verletzung des Stimmrechts oder wegen mangelhafter Vorbereitung und Durchführung von Abstimmungen und Wahlen kann innert 3 Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes bzw. seit der Eröffnung der Verfügung, spätestens jedoch am dritten Tag nach der ordnungsgemässen Veröffentlichung des Ergebnisses, beim Regierungsrat Beschwerde erhoben werden (§ 83 des Gesetzes über die politischen Rechte).
