GEMEINDEVERWALTUNG
Nachwahl für die Energie- und Umweltkommission, die Feuerwehrkommission und die Kulturkommission
09.01.2025
Oberwil
Bei der Erneuerungswahl der ständig beratenden Kommissionen vom 25. November 2024 hatten sich für die folgenden drei Kommissionen weniger Kandidierende zur Verfügung gestellt, als Sitze zu vergeben waren:
Energie- und Umweltkommission: 2 Sitze vakant
Feuerwehrkommission: 1 Sitz vakant (Vertretung der Bevölkerung)
Kulturkommission: 2 Sitze vakant
Energie- und Umweltkommission
Die Energie- und Umweltkommission unterstützt den Gemeinderat bei der Vorbereitung und Verwirklichung von Massnahmen auf dem Gebiet des nachhaltigen Umgangs mit Energie sowie des Umweltschutzes. Sie berät den Gemeinderat bei der Bearbeitung und Abklärung von Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung von alternativen Energien, der Abfallbeseitigung, dem Lärmschutz, der Luftreinhaltung, dem Gewässerschutz, dem Bodenschutz sowie dem Natur- und Landschaftsschutz. Eine weitere Aufgabe ist die Organisation der Bring- und Holtage, der Sonderabfallsammlungstage sowie der Heckenschneide- und Kompostierkurse. Die Kommission besteht aus sieben Mitgliedern. Sechs Mitglieder mit vorzugsweise fachlichem Hintergrund, wie Biologie, Chemie, Energietechnik und Ähnliches, werden von der Gemeindekommission und dem Gemeinderat gemeinsam gewählt. Ein Mitglied des Gemeinderats gehört der Kommission von Amtes wegen an.
Feuerwehrkommission
Die Feuerwehrkommission ist ein beratendes Organ des Gemeinderats in allen Fragen der Feuerwehr. Sie behandelt alle Belange der Feuerwehr gemäss Feuerwehrreglement, insbesondere die Wahlen der Wachtmeister, Korporale und Gefreiten, die Anträge auf Befreiung von der Dienstpflicht, die Anträge auf Ausschluss aus der Feuerwehr und Versetzung zu den Ersatzpflichtigen, die Bereinigung des Übungsplans und die Ausar-
beitung des Budgets für die Feuerwehr zuhanden des Gemeinderats sowie die Anträge auf bauliche Massnahmen im Zusammenhang mit der Feuerwehr. Die Kommission besteht aus sieben Mitgliedern. Zwei Vertreter/-innen aus der Bevölkerung werden vom Gemeinderat gewählt. Die anderen fünf Mitglieder sind aufgrund der entsprechenden Funktionen gemäss Pflichtenheft vorgegeben und gehören der Kommission von Amtes wegen an. Es handelt sich dabei um das zuständige Mitglied des Gemeinderats, den Feuerwehrkommandanten oder die Feuerwehrkommandantin, eine Feuerwehroffizierin oder einen Feuerwehroffizier, die Leitung Jugendfeuerwehr und die Leitung Tiefbau, Umwelt, Sicherheit.
Kulturkommission
Die Kulturkommission ist ein beratendes Organ des Gemeinderates in Kulturbelangen. Der Kulturkommission kommen insbesondere folgende Aufgaben zu: die Beurteilung von Gesuchen an den Kulturfonds, die Erarbeitung des jährlichen Kulturbudgets, die Beobachtung des kulturellen Geschehens in der Gemeinde und die Vermittlung von Denkanstössen zu dessen Belebung sowie die Aufsicht über den Kunstbesitz und das Kunstinventar der Gemeinde. Die Kommission besteht aus fünf bis sechs Mitgliedern. Vier bis fünf Mitglieder sind Fachpersonen aus dem Kulturbereich und werden vom Gemeinderat gewählt. Ein Mitglied des Gemeinderats gehört der Kommission von Amtes wegen an.
Bei Interesse ist ein Motivationsschreiben mit kurzem Lebenslauf bis zum 15. Januar 2025 einzureichen an:
Gemeindeverwaltung, Abteilung Politik und Recht
Hauptstrasse 24, 4104 Oberwil
E-Mail: isabelle.abele@oberwil.ch
Wir freuen uns auf interessante Bewerbungen.
Gemeindeverwaltung