LESERBRIEF
Nein zur Mindestlohninitiative heisst automatisch Altersarmut
06.02.2025
Oberwil
Am 9. Februar stimmen wir im Kanton Baselland über die Initiative zum Mindestlohn von Fr. 22.–/Stunde ab. Eine einfache Kopfrechnung ergibt, dass eine Person, die einen dreijährigen Lehrabschluss hat, bei einem vollen Pensum 47 Jahre (Pensionierung mit 67 Jahren) gearbeitet hat, etwas über Fr. 600.–/Monat Pension erhält. Eine weitere Annahme ist, dass der Umwandlungssatz bei 6 % bleibt. Die monatliche Pension wird heute nicht an die Kostensteigerungen angepasst. Somit wird die einmal berechnete Pension die steigenden Kosten immer weniger decken können. Natürlich wird sich diese Person bei der Gemeinde für Unterstützung melden.
Das heisst, die Sozialkosten steigen mit jeder Sicherheit bei einem Nein am 9. Februar. Wer die Unterlagen der Gesetzesinitiative gelesen hat, stellt fest, dass die gegen die Mindestlohninitiative vorgebrachten Argumente im Initiativtext «abgefangen» werden.
Das Drei-Säulen-Prinzip sollte mit der Pension etwa 60 % des letzten Lohnes, 20 % durch die AHV und die restlichen 20 % durch andere Ersparnisse wie Säule 3a und erfolgreiche Investitionen decken. Schliesslich, vor der Entscheidung kurz selbst den eigenen Stundelohn ausrechnen. Das hilft für eine Entscheidung sicher mit.
Paul Hofer, Oberwil