«Neues Jahr, neues Glück»

  09.01.2025

Liebe Leserinnen und Leser

Ich hoffe, Sie hatten wunderschöne Festtage und sind gut ins neue Jahr gestartet. Vor allem aber hoffe ich, Sie haben sich nichts vorgenommen für das neue Jahr. Solche Vorsätze sind zwar meistens gut gemeint, aber freuen tun sich dann ja meistens nur die Besitzer von Fitnesscentern, die im Januar ihr Jahreskontingent an Abos verkaufen und sich spätestens im März auf die faule Haut legen können, weil niemand mehr kommt.

Wobei es natürlich Ihnen selbst überlassen ist, ob Sie sich im Fitnesscenter stählen. Für (fast) alles andere gibts ein Gesetz. Und zum Start des neuen Jahres gibts daher auch neue Gesetze. Das macht Sinn. Schliesslich verändern sich die Gesellschaft und die Sicht auf die Dinge. Und das betrifft durchaus alle Lebensbereiche. Auch die von Hühnern. Besser gesagt, von männlichen Küken. Da diese bekanntlich keine Eier legen und auch sonst bestenfalls nur als Suppenhuhn zu gebrauchen sind, wurden die bis anhin ohne mit der Wimper zu zucken abgemurkst. Dabei können diese dank einer Geschlechtererkennung im Ei schon vor dem Schlüpfen aussortiert werden, was dem Töten einen Riegel vorschiebt. Das ist nun gesetzlich auch so verankert, was ich persönlich – nicht nur als Mann – gut finde. Auch wenn das Gesetz eigentlich reichlich spät kommt, denn die Möglichkeit der Geschlechtererkennung bei Eiern gibts schon etliche Jahre. Wie immer waren natürlich die Kosten das Problem. Diese lagen im niedrigen einstelligen Rappenbetrag pro Ei. Aber wer verzichtet schon gerne auf Gewinn?

Ziemlich Gewinn machen kann die Staatskasse übrigens mit dem Lärm. Wer ab diesem Jahr mit seinem Fahrzeug unverhältnismässig lärmt, kann zukünftig mit bis zu 10‘000 Fränkli zur Kasse gebeten werden. Gut, selbst ich als Verfechter von zwei- und vierrädrigem Kulturgut bin der Meinung: Übermässiger Lärm ist doof. Aber 10‘000 Fränkli ist doch ein stolzer Preis. Da würde ich mich im Zweifelsfall lieber dem neuen Verhüllungsverbot widersetzen, das kostet bei Zuwiderhandlung nämlich höchstens 1000 Stutz.

Ich finde das relativ human. Das kann man sich auch als gewaltbereiter Hooligan oder als Dschihadist auf dem Weg zum Anschlag leisten. Aber gut, wer Übles tut, muss eben mit Konsequenzen rechnen. Die gerechte Höhe der Strafe liegt allerdings im Auge des Betrachters. Und da ist eben der eine auf dem rechten Auge blind, der andere auf dem linken.
Ich hoffe natürlich, dass Sie Ihr sauer erspartes Geld nicht für solche Sachen ausgeben, sondern zum Beispiel für die Sternsinger. Mein Kollege Boris Burkhardt hat sich den alten Brauch in Ettingen genauer angesehen. Ich wünsche Ihnen jedenfalls auch dieses Jahr viel Vergnügen mit dem BiBo.

Stefan Fehlmann


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