AMTLICHE MITTEILUNGEN
Neuwahl Bürgerrat

  18.12.2025 Therwil

Nachdem die sechste Stelle im Bürgerrat seit Januar 2025 unbesetzt war hat der Bürgerrat nun die Wahl für eine neue Bürgerrätin, bzw. neuen Bürgerrat für den Rest der aktuellen Legislaturperiode (bis 30.6.2028) auf den 3. März 2026 angesetzt.

Die Ersatzwahl erfolgt gemäss § 14 der Bürgergemeindeordnung an der Urne; eine Stille Wahl ist nach § 15 möglich.

Wählbar sind alle Personen mit Therwiler Bürgerrecht und zivilrechtlichem Wohnsitz in Therwil.

Bezüglich des Vorgehens wird auf die nachfolgenden Erläuterungen verwiesen:
• Wenn am 62. Tag vor dem Wahltag (Montag, 5. Januar 2026, 12 Uhr) nur ein Wahlvorschlag bei der Gemeindeverwaltung eingereicht wurde, widerruft die Erwahrungsinstanz (Geschäftsprüfungskommission) die Urnenwahl bis zum 41. Tag vor dem Wahltag, erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt und der Name des/der Gewählten wird mit dem Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit publiziert.
• Der Wahlvorschlag darf nur eine bzw. einen Kandidaten enthalten. Der/die Vorgeschlagene ist mit seinem/ihrem Vornamen, Namen, Geburtsdatum, Beruf bzw. Tätigkeit, Wohnadresse und Heimatort zu bezeichnen.
• Der Wahlvorschlag muss die unterschriftliche Zustimmung des/der Vorgeschlagenen zu seiner/ihrer Kandidatur enthalten. Die Zustimmung kann nicht zurückgezogen werden.
• Der Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten handschriftlich unterzeichnet sein. Stimmberechtigte können nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen und nach Einreichung des Wahlvorschlags die Unterschrift nicht zurückziehen.

Formulare zur Einreichung von Wahlvorschlägen können im Sekretariat der Bürgergemeinde bestellt (info@bgtherwil. ch oder 061 721 99 56) oder von der Webseite www.bgtherwil.ch heruntergeladen werden.

Mit bestem Dank für Ihre Kenntnisnahme,

Bürgergemeinde, Sekretariat




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