WAHLEN
Neuwahl der Friedensrichterinnen und Friedensrichter für die Amtsperiode 2026– 2030 – Wahlprospektversand/Plakatierung

  02.10.2025 Ettingen

Der Regierungsrat setzt die periodische Neuwahl der Friedensrichterinnen und Friedensrichter auf den 30. November 2025 an. In jedem der 15 Friedensrichterkreise sind je zwei Mitglieder für eine Amtsperiode von vier Jahren (1. April 2026 bis 31. März 2030) zu wählen. Ettingen gehört zum Wahlkreis 07 bestehend aus Oberwil – Biel-Benken – Therwil – Ettingen.

Die Wahlvorschläge konnten bis Montag, 29. September 2025, 12 Uhr, der Landeskanzlei BL eingereicht werden. Voraussichtlich veröffentlicht die Landeskanzlei BL am 14. Oktober 2025 auf der Website des Kantons eine Medienmitteilung, aus der hervorgeht, wie viele gültige Wahlvorschläge vorliegen. Sollten mehr als zwei gültige Vorschläge eingereicht worden sein, findet am 30. November 2025 eine Urnenwahl statt.

Wahlprospektversand
Sollte es am 30. November 2025 zur Urnenwahl kommen, organisiert die Gemeindeverwaltung in diesem Zusammenhang einen Wahlprospektversand. Das Einpacken für diesen Wahlprospektversand wird vom Erlenhof Makeyourday Reinach unter folgenden Bedingungen durchgeführt:
– Die Kandidierenden sind angehalten, die Wahlprospekte bis spätestens Donnerstag, 16. Oktober 2025, 11 Uhr, direkt dem Erlenhof Makeyourday, Erlenhofstrasse 66, 4153 Reinach, zu liefern.
• Die Öffnungszeiten des Erlenhofs sind wie folgt: Mo–Fr: 9–11 Uhr und 14–17 Uhr
• Termine ausserhalb der Anwesenheitszeiten können direkt mit Herrn Hartmann unter der Nummer 061 317 93 63 vereinbart werden.
– Es müssen 2750 Wahlprospekte geliefert werden (bitte genaue Anzahl).
– Die Wahlprospekte müssen in ein B5-Kuvert passen.

Die Gemeindeverwaltung bittet die Kandidierenden, die Wahlprospekte pünktlich bis spätestens Donnerstag, 16. Oktober 2025, 11 Uhr, beim Erlenhof Makeyourday abzuliefern. Zu spät erfolgte Lieferungen können nicht berücksichtigt werden.

Plakatierung
Die Gemeinde selbst hängt keine Plakate auf. Die Kandidierenden sind für das Aufhängen selbst verantwortlich. Plakate, welche vorschriftswidrig aufgehängt werden, werden unverzüglich von der Gemeinde entfernt.

Wir verweisen Sie an das Reklame-Reglement und an die Reklame-Verordnung, welche Sie unter folgendem Link auf unserer Homepage finden: https:// www.ettingen.ch/de/verwaltung/reglemente.

Gemeindeverwaltung, Zentrale Dienste




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