BAUGESUCHE
NR. 0 8 39/2 025

  11.09.2025 Oberwil

Parzelle(n): 1779
Projekt: Um- und Anbau Einfamilienhaus/Wintergarten, Baumgartenweg 7, 4104 Oberwil
Gesuchsteller: Bernhard Studer Roger u. Huser Studer Sonja Brigitta, Im Wasen 6, 4104 Oberwil
Projektverfasser: Nuguse Eliseyna, Überlandstrasse 120, 8103 Unterengstringen

NR. 0 8 0 5/2 025 Parzelle(n): 4422
Projekt: 2 Dachaufbauten, Sperberweg 8, 4104 Oberwil
Gesuchsteller: Theimer Karl-Heinz u. Theimer-Dexler Ute, Sperberweg 8, 4104 Oberwil
Projektverfasser: Zimmerli Dach- & Lukarnenbau AG, Zimmerli Peter, Rohrerstrasse 20, 5000 Aarau

NR. 18 8 8/2 021 Parzelle(n): 1230, 8284, 8285
Projekt: 1. Neuauflage – geändertes Projekt: zusätzliche Balkone 2 Einfamilienhäuser/Carport, Bielstrasse, 4104 Oberwil
Gesuchsteller: ARS Bauträger AG, Helsinki-Strasse 7, 4142 Münchenstein
Projektverfasser: ARS Architektur AG, Rathgeb Michael, Helsinki-Strasse 7, 4142 Münchenstein

Auflage bis: 22. September 2025

Während der Auflagefrist können die Pläne in der Abteilung Bauten und Planung, Hauptstrasse 24, 4104 Oberwil gerne nach telefonischer Vereinbarung (061 405 42 42) eingesehen werden. Allfällige Einsprachen, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich in vierfacher Ausfertigung dem kantonalen Bauinspektorat, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal
einzureichen. Sie sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Diese gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RGB sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Einsprachen kann die Baubewilligungsbehörde gemäss § 127. Abs. 2 RBG Verfahrenskosten bis 3000 Franken erheben.




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