BAUGESUCH
NR. 1580/2025

  15.05.2026 Oberwil

Parzelle(n): 445
Projekt: Schopf, Hohlegasse, 4104 Oberwil
Gesuchsteller: Bürgergemeinde Oberwil, Hohlegasse 3, 4104 Oberwil
Projektverfasser: Gerber AG Architektur, Connolly Abigail, Bachgasse 2, 4105 Biel-Benken

Auflage bis: 25. Mai 2026

Während der Auflagefrist können die Pläne in der Abteilung Bauten und Planung, Hauptstrasse 24, 4104 Oberwil gerne nach telefonischer Vereinbarung (061 405 42 42) eingesehen werden. Allfällige Einsprachen, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich in vierfacher Ausfertigung dem kantonalen Bauinspektorat, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal einzureichen. Sie sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Diese gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RGB sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Einsprachen kann die Baubewilligungsbehörde gemäss § 127. Abs. 2 RBG Verfahrenskosten bis 3000 Franken erheben.


Baugesuchspläne können jeweils ab Donnerstag unter folgendem Link: https://bgauflage.bl.ch/2771 oder QR-Code auch online eingesehen werden.


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