BASEL-LANDSCHAFT
Prämienverbilligung: Höhere Richtprämien im Jahr 2025

  19.12.2024 Forum

 Der Regierungsrat hat eine Erhöhung der kantonalen Richtprämien in der Verordnung über die Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung beschlossen. Damit kann der Krankenkassenprämienanstieg für die Bezüger und Bezügerinnen der individuellen Prämienverbilligung im kommenden Jahr vollständig ausgeglichen werden.

Der Landrat hat am 12. Dezember den AFP 2025–2028 genehmigt und damit auch das Budget 2025 beschlossen. Darin enthalten ist eine Erhöhung des Budgetkredits der Prämienverbilligung um 13,1 Millionen Franken gegenüber dem Budget 2024. Damit kann der Krankenkassenprämienanstieg für die Bezüger und Bezügerinnen der individuellen Prämienverbilligung im kommenden Jahr vollständig ausgeglichen werden.

Der Regierungsrat hat in diesem Zusammenhang eine Erhöhung der kantonalen Richtprämien in der Verordnung über die Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung beschlossen.


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