GEMEINDERAT
Projektstand Pumptrack und Beachvolleyballfelder

  15.05.2025 Ettingen

Ausgangslage
Im September 2020 hatte die Gemeindeversammlung der Sondervorlage Pumptrack und Beachvolleyballfeld zugestimmt. Seither ist einiges geschehen – vom ergriffenen Referendum, über die Urnenabstimmung im März 2021, der Einsetzung einer Baukommission im April 2021, über Projektanpassungen, Nachtragskrediten, Baueingaben bis hin zu zahlreichen Einsprachen.

Aktueller Stand
Mit Beginn der neuen Amtsperiode im Juli 2024 wurden sämtliche Projektunterlagen zusammengetragen, geordnet, gesichtet und bereinigt. Daraus ergibt sich nun ein klares Bild über den Stand des Projekts:
• Die zweite Baueingabe erfolgte am 30. November 2022.
• Die bereinigten Pläne und weitere Unterlagen wurden am 28. Januar 2025 eingereicht.
• Diverse Einsprachen sind beim Kanton noch hängig. Eine Entscheidung wird im 2. Quartal 2025 erwartet.

Kosten / Kredite / Sponsorengelder
Im ersten Quartal 2025 wurden neue/ aktuelle Offerten für die Umsetzung des im September 2020 an der Gemeindeversammlung vorgestellten Projekts eingeholt. Der bereinigte Kostenvoranschlag liegt nun mit 1'075'000 Franken rund 450'000 Franken über dem bisher bewilligten Budget von 625'000 Franken (bestehend aus Sondervorlage, Nachtragskredit und Budgetkredit für das zweite Volleyballfeld).
Damit ist klar: Das Projekt kann mit den bewilligten Krediten in dieser Form nicht realisiert werden.

Es gibt verschiedene Gründe, welche zu diesen Mehrkosten geführt haben: Höhere Arbeits- und Materialpreise, die Kosten für die Bearbeitung der Einsprachen, nicht eingerechnete Aufwendungen für z. B. Fundationsschicht, Humustransport, Ausschreibung und Bauleitung, und zusätzliche Arbeiten aus dem Bewilligungsverfahren, wie zum Beispiel das Erstellen von Parkplätzen auf dem Grundstück.

Weiteres Vorgehen
Die aktuelle Situation stellt den Gemeinderat vor eine schwierige Ausgangslage: Aufgrund der deutlich gestiegenen Projektkosten ist eine Umsetzung im ursprünglich vorgesehenen Rahmen nicht mehr möglich. Gleichzeitig lassen die demokratische Legitimation und Verbindlichkeit der früheren Beschlüsse keine Möglichkeit zu, das Projekt einfach aufzuheben oder zu streichen.

Der Gesamtgemeinderat wurde über diese Ausgangslage informiert und hat entschieden, einen Nachtragskredit an der Gemeindeversammlung zu stellen, mit der Empfehlung, diesen abzulehnen. Die Gemeindeversammlung soll daher über die konkrete Ausgestaltung des Projekts befinden.

Gemeinderat




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