ABTEILUNG BAU
Rückschnitt von Hecken und Bäumen
05.06.2025
Ettingen
Das Wetter der letzten Wochen hat dazu geführt, dass die Hecken und Bäume schneller als sonst gewachsen sind. Im Bereich Trottoirs und Strassen behindern die Pflanzen teilweise Fussgänger, Velofahrer, parkierte Autos und den rollenden Verkehr.
Im Interesse der Verkehrssicherheit, vor allem für die Sicherheit der Fussgänger*innen, werden, gestützt auf § 46 des Strassenreglements (Lichtraumprofil, siehe Grafik), alle Liegenschaftsbesitzer*innen ersucht, ihre Grün hecken, Sträucher und Bäume entlang von Strassen, insbesondere an Kreuzungen, entsprechend zurückzuschneiden. Ebenso sind Beleuchtungskandelaber, Hydranten, Verkehrsschilder und Randsteine, falls nötig, freizulegen.
Während der Hauptbrut- und Setzzeit unserer Gartenvögel vom 1. April bis 31. Juli empfehlen wir Ihnen, sich auf einen Rückschnitt Ihrer Hecke gegen die Strassenseite hin zu beschränken und Eingriffe, welche die Höhe und das ganze Profil der Hecke betreffen, erst vom Spätsommer an vorzunehmen, um keine Nester, die meist unsichtbar verborgen sind, zu zerstören.
Grünhecken und Polsterbepflanzungen dürfen auf der gesamten Höhe die Parzellengrenze zu keinem Zeitpunkt überschreiten. Im Gebiet Kammermatten/Toggessenmatten sind Hecken entlang der Parzellengrenze so anzulegen, dass der Hecken- und Sträucherrand immer einen Abstand von 0,50 m zu den öffentlichen Fusswegen einhält.
Pflanzen (Sträucher, Bäume, inkl. einzelner Äste an Randsteinen) dürfen innerhalb des Lichtraumprofils nicht über die Grundstücksgrenze in das Strassenareal ragen. Sämtlicher Bewuchs muss senkrecht über der Grenze auf folgende Höhen zurückgeschnitten werden:
• Trottoir- und Fusswegbereiche auf 2,5 m Höhe
• Strassen- und Fahrbahnbereiche auf 4,5 m Höhe
• Strassenbeleuchtungen auf der kompletten Höhe und auf einer Breite von beidseitig 5 m.
• Weitere öffentliche Einrichtungen wie Hydranten und Verkehrstafeln sind ebenfalls gut ersichtlich frei zu halten.