WAHLEN 2026
Rücktritt Caroline Rahn und Ersatzwahl Mitglied Schulrat Sekundarstufe I

  27.11.2025 Therwil

Aufgrund der Demission von Caroline Rahn per 31. Juli 2026 aus dem Schulrat Sekundarstufe I ist eine Ersatzwahl für die verbleibende Amtsperiode bis 31. Juli 2028 durchzuführen (§ 24 Abs. 4 Gesetz über die politischen Rechte, GpR, SGS 120).

Die Wahl erfolgt gemäss § 9 der Gemeindeordnung an der Urne. Eine Stille Wahl ist möglich. Der Gemeinderat hat die Wahl und den Wahltermin anzuordnen (§ 17 Abs. 1 GpR) und genehmigt den Terminablauf.

Es gilt das folgende Vorgehen:

A. Ersatzwahl Schulrat der Sekundarstufe I
1. Die Wahlvorschläge sind bis Montag, 5. Januar 2026, 12 Uhr der Gemeindeverwaltung Therwil einzureichen.
2. Die Parteien werden anschliessend per E-Mail über das weitere Vorgehen informiert (Stille Wahl oder Urnenwahl).

B. Versand von Wahlpropaganda
3. Der Versand im Format A5 erfolgt an alle Haushaltungen. Auflage 4930 Exemplare.
4. Die Couverts-, Einpack- und Portokosten werden von der Gemeinde übernommen.
5. Die Wahlpropaganda, welche für den gemeinsamen Versand bestimmt ist, wird extern verpackt. Sie muss bis spätestens am Montag, 19. Januar 2026, 15 Uhr der Eingliederungsstätte Baselland ESB, Kirschgartenweg 10, 4153 Reinach eingereicht werden. Der Versand wird spätestens am Mittwoch, 4. Februar 2026 durch die ESB erfolgen.
6. Die Gemeinde Therwil hat keinen Einfluss auf eventuell nicht oder zu spät ein gereichte Propaganda.

C. Plakatierung
7. Den Parteien stehen APG-Wahlständer (Klappständer) mit insgesamt 36 Plakatierungsflächen zur Verfügung.
8. Ein Teil der Plakatierungsflächen für Abstimmungsplakate kann für die Wahlplakatierung zur Verfügung gestellt werden. Die Anzahl der Plakatierungsmöglichkeiten richtet sich nach der Anzahl der Abstimmungsvorlagen und den von den Parteien entsprechend durchgeführten Kampagnen. Insgesamt stehen 40 Plakatierungsmöglichkeiten für Abstimmungsplakate zur Verfügung.
9. Die Wahl- und Abstimmungsständer werden von der Gemeinde geliefert, aufgestellt und nach dem Wahl- und Abstimmungssonntag wieder weggeräumt.
10. Die Wahlplakate müssen bis Freitag, 9. Januar 2026, 12 Uhr, bei den Einwohnerdiensten abgeliefert werden. Folgende Hinweise sind wichtig:
Format: F4 (Weltformat, 89,5 x 128 cm) Papier: Blueback/Chantegris, kein Digitaldruck
Anzahl einzureichende Plakate: 20 Stück
Erfahrungsgemäss ist es für die Gemeindeverwaltung schwierig, die genaue Anzahl der Plakate im Vorfeld abzuschätzen, da sie von der Anzahl Abstimmungskampagnen und bei den Wahlen von der Anzahl der Kandidierenden abhängt. Deshalb kann die Zahl der Plakate von Ereignis zu Ereignis stark variieren. Damit alle Plakatierungswünsche mit hoher Wahrscheinlichkeit berücksichtigt werden können, wird die Anzahl der einzureichenden Plakate auf 25 Stück festgelegt. Überschüssige Plakate werden 2 Wochen nach Beginn des Plakataushangs beim Einwohnerdienst aufbewahrt und können dort abgeholt werden. Danach erfolgt eine Entsorgung auf Kosten der Gemeinde.
11. Der Aushang der Wahlplakate findet in der Woche vom 26. Januar 2026 statt.




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