BUNDESAMT FÜR ENERGIE
Sachplan Übertragungsleitungen
24.04.2025
Therwil
Entwurf Objektblatt 900: Leitungszug Flumenthal-Froloo; 220 Kilovolt (kV)-Übertragungsleitung Information und Mitwirkung der Bevölkerung
Die Bevölkerung wird hiermit über die öffentliche Auflage des Entwurfs des Objektblatts 900 des Sachplans Übertragungsleitungen (SÜL) informiert. Gegenstand des Objektblatts ist ein Planungskorridor für den Neubau einer 220 kV-Leitung. Diese soll als Freileitung zwischen dem Unterwerk Flumenthal (Gemeinde Flumenthal, Kanton Solothurn) und dem Unterwerk Froloo (Gemeinde Therwil, Kanton Basel-Landschaft) realisiert werden. Der Planungskorridor samt der anzuwendenden Übertragungstechnologie wird im Hinblick auf die nachfolgende Planung des Auflageprojekts vom Bundesrat festgesetzt.
Alle Privatpersonen sowie alle Körperschaften des öffentlichen und des privaten Rechts haben die Möglichkeit, sich im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zur geplanten Anpassung des SÜL zu äussern.
Rechtsmittel, Einsichtnahme und Fristen
Die Unterlagen werden vom 2. Mai bis zum 2. Juni 2025 während der ortsüblichen
Bürozeiten öffentlich aufgelegt.
Auflageorte
Bundesamt für Energie (BFE)
Internet: www.bfe.admin.ch/flumenthal-froloo
Kanton Basel-Landschaft
Amtfür Raumplanung, Kreuzbodenweg 2, 4410 Liestal
Gemeindeverwaltungen von Aesch, Blauen, Brislach, Ettingen, Nenzlingen,
Pfeffingen, Reinach, Therwil, Wahlen, Zwingen
Stellungnahmen zum Entwurf des Objektblattes 900 des Sachplans Übertragungsleitungen sind unter dem Stichwort «SÜL-Verfahren 900» bis am 2. Juni 2025 schriftlich oder per E-Mail einzureichen:
• von nationalen Körperschaften an das Bundesamt für Energie (BFE)
• von Privatpersonen sowie lokalen, regionalen und kantonalen Körperschaften an die entsprechende kantonale Raumplanungsbehörde.
Kontaktstellen
Bundesamt für Energie, Sektion Elektrizitäts- und Wasserrecht, 3003 Bern (Telefon: 058 462 56 11; E-Mail: suel-900@bfe.admin.ch)
Amt für Raumplanung, Kreuzbodenweg 2, 4410 Liestal (Telefon: 061 552 59 33; E-Mail: raumplanung@bl.ch)
Frist
Ablauf der Frist: 2. Juni 2025