GEMEINDEPOLIZEI
Silvesterfeuerwerk: Das ist in Therwil dieses Jahr anders

  18.12.2025 Therwil

Erstmals gilt in Therwil am 31. Dezember 2025 ein generelles Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet. Soweit keine speziellen Lärmeffekte produziert werden, bleiben vom Feuerwerksverbot ausgenommen: Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer, römische Lichter, Vulkane, Fackeln, Feuershows.

Grundlage dafür ist die Änderung des Polizeireglements, welche an der Gemeindeversammlung beschlossen wurde. Ziel ist es, Mensch, Tier und Umwelt während der Silvesternacht besser zu schützen und die Belastung durch Lärm und Feinstaub zu reduzieren. Wir bitten alle Einwohnerinnen und Einwohner, das Verbot zu respektieren und gemeinsam dafür zu sorgen, dass der Jahreswechsel ruhig und sicher verläuft.

Verstösse melden
Die Gemeindepolizei Therwil ist am 31. Dezember von 12 bis 2 Uhr unter 061 723 04 17 erreichbar. Ausserhalb dieser Zeiten melden Sie Hinweise bitte direkt der Polizei Basel-Landschaft: 061 553 35 35. Bitte geben Sie dabei möglichst den genauen Standort an.

Notfälle und akute Gefahren gehören zwingend an den Notruf 112.

Danke für Ihre Unterstützung
Wir wissen, dass der Jahreswechsel vielen am Herzen liegt. Wir zählen auf Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis, damit Therwil einen entspannten und sicheren Start ins neue Jahr erleben kann.

Gemeindepolizei Therwil


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