GEMEINDERAT
Skonto, Vergütungsund Verzugszins für das Steuerjahr 2025

  16.01.2025 Ettingen

Für das Steuerjahr 2025 hat der Gemeinderat, gestützt auf § 6 Abs. 1 und Abs. 3 des Reglements über die Erhebung der Gemeindesteuern, den Skonto, den Vergütungs- und den Verzugszins wie folgt festgelegt:
• Skonto 0,10 %
• Vergütungszins 0,20 %
• Verzugszins 5,50 %

Der Gemeinderat hat sich bei der Festlegung an der vom Regierungsrat BL für die Staatssteuer festgelegten Regelung orientiert.

Gemeinderat




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