KANTON BASELLAND
Sozialhilfequote 2024: Stabil bei 2,4 Prozent
25.09.2025
Leimental
Im Jahr 2024 waren etwa gleich viele Personen auf Sozialhilfe angewiesen wie im Vorjahr. Die Sozialhilfequote ist mit 2,4 Prozent stabil geblieben. Sie bleibt damit auf dem tiefsten Wert seit 2012. Der Nettoaufwand für die Sozialhilfe ist im Jahr 2024 gesunken.
Stabile Sozialhilfezahlen
Die Entwicklung der Sozialhilfezahlen im Jahr 2024 bestätigt den positiven Trend der Vorjahre. Im Jahr 2024 haben im Kanton insgesamt 7‘214 Personen Leistungen der Sozialhilfe bezogen. Dies sind praktisch gleich viele Personen wie im Vorjahr (7‘129 Personen). Die Sozialhilfequote bleibt mit 2,4 Prozent auf dem tiefsten Wert seit 2012. Sie liegt damit deutlich unter dem schweizerischen Durchschnitt von 2,8 Prozent im Jahr 2023.
Besonders gefährdete Personen
Besonders stark von Sozialhilfe betroffen sind weiterhin Kinder und Jugendliche. Sie machen 30,1 Prozent aller Personen in der Sozialhilfe aus. Seit 2019 (5,5 Prozent) ist die Sozialhilfequote der 0bis 17-Jährigen jedoch kontinuierlich gesunken auf 4,2 Prozent per 2024. Weiter tragen Einelternhaushalte ein überdurchschnittliches Sozialhilferisiko. So umfassen Alleinerziehende zusammen mit ihren Kindern 34,1 Prozent aller unterstützten Personen in der Sozialhilfe. Gegenüber dem Vorjahr (33 Prozent) ist dieser Anteil leicht gestiegen. Bei der ausländischen Bevölkerung ist die Sozialhilfequote leicht zurückgegangen auf 5,5 Prozent. Jedoch hat ihr Anteil an den Sozialhilfebeziehenden im Jahr 2024 mit 57,3 Prozent leicht zugenommen.
Weniger Nettoaufwand
Im Jahr 2024 betrug der Nettoaufwand der Gemeinden für die Sozialhilfe insgesamt 67,9 Mio. Franken. Im Vergleich zu 2023 ist der Nettoaufwand um 1,7 Mio. Franken gesunken, was einem Rückgang von 2,4 Prozent entspricht. Der Nettoaufwand pro Einwohner/in sank von 232 Franken im Jahr 2023 auf 225 Franken im Jahr 2024. Der Nettoaufwand umfasst die Unterstützungsleistungen abzüglich der Rückerstattungen, welche zeitlich verzögert abgerechnet werden und nicht direkt im Jahr der Auszahlung in die Gemeinderechnung einfliessen.