LESERBRIEF
Stellen Sie sich vor …
19.02.2026
Bottmingen
… Sie sind Mitbesitzer einer 5000 m2 Landwirtschaftsparzelle auf dem Bruderholzplateau und Ihre Verwaltung hat diese vor zig Jahren für einen vermutlich sehr tiefen dreistelligen Jahreszins mit einem einfachen Vertrag an eine Firma, mit dem Nutzungszweck «Baumschule», verpachtet! Der Betrieb dieser Firma expandiert sehr (der Verkehr an der Talholzstrasse nimmt entsprechend zu) und peu à peu wird auch die «Baumschulparzelle», ohne Einwilligung des Eigentümers, als Umschlagsplatz umgenutzt, nun für angelieferte Bäume und Sträucher. Im Januar 2025 fahren wiederum Baumaschinen auf und entfernen, auch auf der unteren Hälfte der Parzelle, den gesamten Humus (ca. 1000 m3); dafür wird dieselbe Menge Schotter eingebaut sowie Betonelemente, Tropf-Bewässerung, Drahtanlage und Bodenabdeckfolie. Ihre Verwaltung erklärt Ihnen auf Anfrage, dass man keine Kenntnis von diesen Baumassnahmen habe und man der Meinung sei, dass dieser Eingriff im Rahmen des Pachtvertrages nicht bewilligt werden müsse. Einzig bei einer Vertragsauflösung müsse der Pächter den Zustand, wie bei Pachtantritt, wieder herstellen. Nun stellt sich die Frage, darf man eine Landwirtschaftsparzelle nach eigenem Gusto umnutzen, ohne den Verpächter zu fragen und warum wird das geduldet? Warum ist das wichtig? Ganz einfach: Sie, als Einwohner (und wir als Anwohner) von Bottmingen sind Mitbesitzer dieser Parzelle. Nun haben wir am Ende der Talholzstrasse ein grosses Gartencenter mit 25'000 m2 Fläche, also rund 3x so gross wie der Coop-Bottmingen. Noch Fragen?
Ernst Bringold
