AUS DEM LANDRAT
Strenge Regeln für die BLKB-PUK

  04.12.2025 Regio

Gzim Hasanaj
Landrat Grüne

Der Beginn der letzten Landratssitzung stand im Zeichen der Wahlen. Einige Amtsträgerinnen und Amtsträger wurden wiedergewählt, darunter die Landschreiberin, die Ombudspersonen, der Leitende Jugendanwalt, die Vorsteherin der Finanzkontrolle, der Datenschutzbeauftragte und einige Gerichtspräsidien sowie Richterinnen und Richter.

Seit dem Sommer beschäftigt sich das politische Baselbiet stark mit der Affäre rund um die Bank Radicant, die Digital-Tochterbank der BLKB.

Vor einigen Wochen hat der Landrat beschlossen, die finanziellen Verluste von 165 Millionen Franken rund um diese Investitionen der Kantonalbank mittels einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zu untersuchen. In der letzten Landratssitzung am Donnerstag wurde darüber debattiert, wie diese PUK aussehen soll. Diese Debatte zeigte, dass dieser PUK sehr viel Bedeutung beigemessen wird. Durch das Formulieren der Kriterien für die Zusammensetzung der Kommission wurde versucht, jegliche Befangenheit auszuschliessen. Dass dabei auch einige einzelne Landrätinnen und Landräte ausgeschlossen wurden, gehört zum politischen Taktieren und Kalkül. Das Wichtigste dabei ist, dass alle Fraktionen ein Mitglied benennen können, ausser die Fraktion, die das Präsidium hat. Diese Fraktion kann noch ein zusätzliches Mitglied stellen. Insgesamt werden somit sieben Landrätinnen und Landräte Teil dieser PUK sein. Diese dürfen weder aktuelle noch ehemalige Bankräte noch aktuelle oder ehemalige Mitarbeitende der BLKB sein. Auch Bank- und Verwaltungsräte anderer Banken sowie Mitglieder von Leitungsgremien anderer Banken sind ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind aktuelle und ehemalige Mitglieder der Finanzkommission sowie Personen, die in einem Mandatsverhältnis mit der BLKB stehen oder standen. Diese sehr strengen Kriterien heben die Bedeutung der Kommission hervor.

Am späten Nachmittag wurde noch über die Motion «Steuerabzüge bei energetischen Liegenschaftssanierungen weiterhin sicherstellen» diskutiert. Angesichts der Abschaffung des Eigenmietwerts in der Abstimmung vom 28. September 2025 scheint dieser Vorstoss alle Abzüge, die im Sinne eines ausgewogenen Kompromisses nicht mehr möglich sind, durch die Hintertür wieder einführen zu wollen. Das zeigte sich in der Debatte und in der Schlussabstimmung, die wieder extrem nach dem Links-Rechts-Schema verlief und äusserst knapp war. Mit 39 Stimmen des bürgerlich-rechten Lagers gegen 38 Stimmen von SP, Grünen, EVP und GLP wurde die Motion überwiesen.


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