KANTON BASELLAND
Tempo 30 in Bottmingen, Oberwil und Therwil: Umsetzung gestartet
07.05.2026
Therwil
Nach Vorliegen des Bundesgerichtsentscheids wird Tempo 30 in Oberwil, Bottmingen und Therwil etappenweise umgesetzt. Ziel ist die Reduktion von Lärm sowie Verbesserungen bei der Sicherheit und Aufenthaltsqualität. Die Verkehrsanordnungen von Tempo 30 wurden im Januar 2022 verfügt. Gegen diese wurden Beschwerden erhoben, die mit Entscheid des Kantonsgerichts vom Dezember 2023 sowie mit Urteil des Bundesgerichts vom April 2026 vollumfänglich abgewiesen wurden. Die Verfügungen sind damit rechtskräftig.
Die Anordnung von Tempo 30 erfolgte aufgrund der Überschreitung der massgebenden Lärmgrenzwerte sowie gestützt auf ein entsprechendes Gutachten. Mit der Temporeduktion wird eine wirksame und verhältnismässige Massnahme zur Reduktion der Lärmbelastung umgesetzt. Darüber hinaus führt Tempo 30 zu mehr Verkehrssicherheit sowie zu einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität entlang der betroffenen Strassenabschnitte.
Die Umsetzung erfolgt etappenweise in enger Koordination mit den betroffenen Gemeinden. In der Gemeinde Therwil wurde Tempo 30 auf der Bahnhofstrasse bereits umgesetzt. Die Umsetzung auf den Abschnitten in den Gemeinden Bottmingen und Oberwil erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt; die entsprechenden Termine sind derzeit noch in Abklärung.

