WAHLEN 2025
Terminablauf Ersatzwahl einer Regierungsrätin bzw. eines Regierungsrats 2023–2027
17.07.2025
Therwil
Anlässlich der Landratssitzung vom 12. Juni 2025 hat Regierungsrätin Monica Gschwind ihren Rücktritt aus dem Regierungsrat per 31. Dezember 2025 mitgeteilt. Scheidet ein Mitglied einer Behörde vor Beginn oder während der Amtsperiode aus, wird für den Rest der Amtsdauer eine Ersatzwahl durchgeführt. Der Regierungsrat setzt die Ersatzwahl einer Regierungsrätin bzw. eines Regierungsrats für den Rest der Amtsperiode 2023–2027 auf den 26. Oktober 2025 (ausserordentlicher Wahltermin) an. Eine allfällige Nachwahl in den Regierungsrat findet am 30. November 2025 statt.
Erwägungen
Die Wahl erfolgt gemäss § 27 des Gesetzes über die politischen Rechte. Eine Stille Wahl ist gemäss § 30 Abs. 4 des Gesetzes über die politischen Rechte möglich.
Das Vorgehen und der Terminablauf sind wie folgt:
A. Ersatzwahl einer Regierungsrätin bzw.
Regierungsrats
1. Die Wahlvorschläge sind bis zum Montag, 25. August 2025, 12 Uhr in Papierform auf der Landeskanzlei BL und elektronisch via E-Mail an wahlen-abstimmungen@bl.ch einzureichen.
2. Die Parteien werden anschliessend über das weitere Vorgehen informiert (Stille Wahl oder Urnenwahl).
B. Versand von Wahlpropaganda in Therwil
3. Der Versand im Format A5 erfolgt an alle Haushaltungen. Auflage 4930 Exemplare.
4. Die Couverts- und Portokosten werden von der Gemeinde übernommen.
5. Die Wahlpropaganda, welche für den gemeinsamen Versand bestimmt ist, wird extern verpackt. Sie muss bis spätestens am Montag, 8. September 2025, 15 Uhr der Eingliederungsstätte Baselland ESB, Kirschgartenweg 10, 4153 Reinach eingereicht werden. Der Versand wird spätestens am Mittwoch, 24. September 2025 durch die ESB erfolgen.
6. Die Gemeinde Therwil hat keinen Einfluss auf eventuell nicht oder zu spät eingereichte Propaganda.
C. Plakatierung in Therwil
7. Den Parteien stehen APG-Wahlständer (Klappständer) mit insgesamt 36 Plakatierungsflächen zur Verfügung.
8. Ein Teil der Plakatierungsflächen für Abstimmungsplakate kann für die Wahlplakatierung zur Verfügung gestellt werden. Die Anzahl der Plakatierungsmöglichkeiten richtet sich nach der Anzahl der Abstimmungsvorlagen und den von den Parteien entsprechend durchgeführten Kampagnen. Insgesamt stehen 40 Plakatierungsmöglichkeiten für Abstimmungsplakate zur Verfügung.
9. Die Wahl- und Abstimmungsständer werden von der Gemeinde geliefert, aufgestellt und nach dem Wahl- und Abstimmungssonntag wieder weggeräumt.
10. Die Wahlplakate müssen bis Freitag, 12. September 2025, 12 Uhr, bei den Einwohnerdiensten abgeliefert werden. Folgende Hinweise sind wichtig:
• Format: F4 (Weltformat, 89,5 x 128 cm)
Papier: Blueback/Chantegris, kein Digitaldruck
• Anzahl einzureichende Plakate: 20 Stück
Erfahrungsgemäss ist es für die Gemeindeverwaltung schwierig, die genaue Anzahl der Plakate im Vorfeld abzuschätzen, da sie von der Anzahl Abstimmungskampagnen und bei den Wahlen von der Anzahl der Kandidierenden abhängt. Deshalb kann die Zahl der Plakate von Ereignis zu Ereignis stark variieren. Damit alle Plakatierungswünsche mit hoher Wahrscheinlichkeit berücksichtigt werden können, wird die Anzahl der einzureichenden Plakate auf 20 Stück festgelegt. Überschüssige Plakate werden 2 Wochen nach Beginn des Plakataushangs beim Einwohnerdienst aufbewahrt und können dort abgeholt werden. Danach erfolgt eine Entsorgung auf Kosten der Gemeinde.
11. Der Aushang der Wahlplakate findet in der Woche vom 29. September 2025 statt. Der Aushang erfolgt nur für 4 Wochen, da am 28. September 2025 die Ersatzwahl für ein Mitglied des Schulrates Sekundarstufe I stattfindet und die Plakatständer für diese Wahl genutzt werden.