GEMEINDEVERWALTUNG
Totalrevision Polizeireglement – öffentliche Mitwirkung
04.06.2026
Bottmingen
Mit dem per 1. Januar 2022 revidierten kantonalen Polizeigesetz wurden die Kompetenzen und Aufgaben der Kantons- und Gemeindepolizei neu geregelt. Die Polizei BL ist grundsätzlich für die Sicherheit und die Baselbieter Gemeinden sind für die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung zuständig.
Das heute gültige Polizeireglement stammt aus dem Jahr 1973. Viele der darin festgeschriebenen Regelungen sind überholt und entsprechen nicht mehr den heutigen Lebensumständen. Die Verfahrens- und Strafbestimmungen stimmen nicht mehr mit den gültigen gesetzlichen Bestimmungen überein. Entsprechend hat der Gemeinderat eine Totalrevision des Polizeireglements, einschliesslich der Reklamebestimmungen, an die Hand genommen.
Bezüglich der Thematik «Reklamebestimmungen» (eine Regelung findet sich im heutigen Polizeireglement in § 9 Ziff. 13) hat der Gemeinderat im Sinne eines Grundsatzes beschlossen, diese Thematik inskünftig ausserhalb des Polizeireglements in einem separaten Reklamereglement zu regeln. Dieses Reglement befindet sich derzeit ebenfalls in Erarbeitung.
Neues Reglement über die öffentliche Ordnung
Dem Umstand, dass die Gemeinde gemäss Polizeigesetz für die öffentliche Ordnung zuständig ist, soll mit dem neuen Reglementsnamen Rechnung getragen werden. Die Aufgaben der Gemeinde im Bereich der öffentlichen Ordnung sind im kantonalen Gemeindegesetz geregelt.
Bei der Ausarbeitung der neuen Bestimmungen wurden die bestehenden Regelungen in den übrigen Leimentaler Gemeinden, insbesondere den Nachbargemeinden Binningen und Oberwil, gewürdigt mit dem Ziel, – wo möglich und sinnvoll – eine Vereinheitlichung zu erreichen.
Kantonale Vorprüfung
Der Entwurf der Totalrevision des Polizeireglements wurde von der Sicherheitsdirektion BL bereits vorgeprüft. Die Genehmigung wurde in Aussicht gestellt, jedoch mit dem Hinweis, dass die Bestimmungen in § 45 (Strafbestimmung) und § 46 (Ordnungsbussenverfahren) überarbeitet werden sollten. Die Empfehlungen der Sicherheitsdirektion BL sind im vorliegenden Revisionsentwurf berücksichtigt.
Öffentliche Mitwirkung
Den neuen Reglementsentwurf in Form einer synoptischen Darstellung der bestehenden und der vorgeschlagenen neuen Bestimmungen mit ausführlichen Bemerkungen dazu finden Sie auf der Website der Gemeinde unter der Rubrik «Projekte». Wir laden Sie ein, sich zur vorliegenden Totalrevision des Polizeireglements zu äussern, und zwar bis spät. Ende Juli 2026. Ihre Stellungnahme können Sie am einfachsten via E-Mitwirkung unter https://dialog-bottmingen.ch/ bzw. via QR-Code einreichen. Alternativ können Sie Ihre Stellungnahme auch an franziska.adler@bottmingen.ch oder per Post an Gemeinderat, Schulstras se 1, 4103 Bottmingen schicken.
Wir freuen uns auf Ihre Mitwirkung und hoffen auf eine rege Beteiligung.
Gemeinderat
Zur E-Mitwirkung: https://dialog-bottmingen.ch/

