BEWILLIGUNGEN
Veranstaltungen im Wald
08.05.2025
Therwil
Grundsätzlich darf der Wald von der Allgemeinheit frei betreten werden (Art. 699 ZGB, Art. 14 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Wald). Aus Gründen der Walderhaltung und insbesondere zum Schutz von Pflanzen und wildlebenden Tieren sind Veranstaltungen im Wald melde- oder bewilligungspflichtig.
Veranstaltungsarten, welche eine Bewilligung voraussetzen:
• Reitsportliche Veranstaltung mit mehr als 100 Personen
• Radsportliche Veranstaltung mit mehr als 200 Personen
• Übrige Veranstaltung mit mehr als 300 Personen
Veranstaltungsarten, welche dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht werden müssen:
• Übrige Veranstaltung mit mehr als 50 Personen
• Übrige Veranstaltungen mit weniger als 300 Personen
Die Anzahl der Personen errechnet sich aus den Teilnehmenden, Helfern und Zuschauern der Veranstaltung.
Gesuche sind spätestens zwei Monate vor der Veranstaltung bei der Gemeindepolizei oder, wenn mehrere Gemeinden betroffen sind, beim Forstamt beider Basel einzureichen.
Ein entsprechendes Gesuchsformular finden Sie auf unserer Homepage therwil.ch unter Direktlinks, Online-Schalter. Weitere Informationen zu Veranstaltungen im Wald erhalten Sie im Internet unter Amt für Wald beider Basel.