BAUGESUCHE
Verfahrensumstellung bei Baugesuchen
13.02.2025
Bottmingen
Das kantonale Bauinspektorat hat am 1. Januar 2025 den Baubewilligungsprozess umgestellt. Gerne erinnern wir Sie hiermit an den neuen Ablauf: Neu werden die Baugesuchsunterlagen vor der Publikation und der öffentlichen Auflage durch das Bauinspektorat, die Gemeinden und Fachstellen eingehend auf die Übereinstimmung mit den öffentlichrechtlichen Bauvorschriften vorgeprüft. Allfällige Projektanpassungen werden in dieser Prüfungsphase durch die Projektierenden umgesetzt. Im Anschluss werden die Gesuche im Amtsblatt publiziert und in der Standortgemeinde öffentlich aufgelegt. Einsprachen sind ab diesem Zeitpunkt, für die Dauer der Auflagefrist von 10 Tagen, möglich.
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