GEMEINDEVERWALTUNG
Verfügung Manuel Hartmeier
17.09.2026
Bottmingen
Die Gemeindeverwaltung Bottmingen erlässt gegen Manuel Hartmeier, gemeldet «Im Erlisacker 5», Bottmingen die vorliegende Verfügung bzgl. amtliche Abmeldung «nach unbekannt». Diese Verfügung wurde gegenüber der meldepflichtigen Person mittels eingeschriebenen Briefes und Publikation im Amtsblatt BL vom 17. September eröffnet.
Rechtsmittel/Einsichtnahme
Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen nach der Publikation im Amtsblatt BiBo und BL schriftlich Beschwerde beim Gemeinderat erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und die Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist in Kopie beizulegen. Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Beschwerden sowie in bestimmten weiteren Fällen können Verfahrenskosten bis Fr. 5000 erhoben werden (§ 20a i. V. m. § 20 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz BL; SGS 175).
