GEMEINDEVERWALTUNG
Verfügung Pascal Hürlimann
02.04.2026
Bottmingen
Die Gemeindeverwaltung Bottmingen erlässt gegen Pascal Hürlimann – derzeit mit unbekanntem Wohnsitz, ehemals Kreuzackerhägli 16 – die vorliegende Verfügung bzgl. Abmeldung und Streichung aus dem Einwohnerregister. Diese Verfügung wurde gegenüber der meldepflichtigen Person mittels Publikation im Amtsblatt vom 26. März 2026 eröffnet.
Rechtsmittel/Einsichtnahme
Gegen diesen Entscheid kann innert u. a. Frist schriftlich Beschwerde beim Gemeinderat Bottmingen erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und die Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist in Kopie beizulegen. Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Beschwerden sowie in bestimmten weiteren Fällen können Verfahrenskosten bis Fr. 5000.– erhoben werden (§ 20a i. V. m. § 20 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz BL; SGS 175).
Beschwerdefrist
Ablauf der Frist: 7. April 2026
