AMTLICHE PUBLIKATION
Vergütungs- und Verzugszins für das Jahr 2026
08.01.2026
Oberwil
Der Gemeinderat hat den Vergütungszins für frühzeitig einbezahlte Gemeindesteuern für das Jahr 2026 auf 0,25 Prozent festgelegt. Der Zins liegt damit 0,15 Prozentpunkte über jenem des Kantons. Somit ist es für Oberwiler Steuerzahlende attraktiv, die Gemeindesteuern vor den Kantonssteuern zu bezahlen. Diese Zinsgutschrift wird im Übrigen nicht besteuert. Der Verzugszins beträgt neu 5,0 Prozent.
Konkret ergeben sich damit für das Jahr 2026 die folgenden Vergütungsbeziehungsweise Verzugszinsen für die Gemeindesteuern:
• Vergütungszins: 0,25 Prozent (2025: 0,5 Prozent)
• Verzugszins: 5,0 Prozent (2025: 5,5 Prozent)
Steuerzahlende, die ihre Steuern frühzeitig bezahlen, erhalten damit ab Zahlungseingang nach dem 1. Januar 2026 bis zur Fälligkeit der Steuern am 31. Oktober 2026 maximal bis zur Höhe des in Rechnung gestellten Steuerbetrages einen Zins von 0,25 Prozent. Den Steuerpflichtigen, die ihre Steuern trotz vorliegender provisorischer Steuerrechnung nicht bis zum Fälligkeitstermin begleichen, wird ab dem 1. November 2026 ein Verzugszins von 5,0 Prozent belastet.
Die genauen Ausführungen zu Vergütungs- und Verzugszins finden Sie im Steuerreglement der Gemeinde Oberwil in den Paragrafen 9 und 9a.
Gemeinderat
