AUS DEM GEMEINDERAT
Verkehrsanordnung

  21.05.2026 Oberwil

Temporäres Durchfahrverbot (Ausgenommen Zubringerdienst) Quartier Langegasse während den Bauarbeiten Therwilerstrasse, Oberwil (BL) Quartier Langegasse-Talstrasse, Oberwil
Temporäres Durchfahrverbot (Ausgenommen Zubringerdienst) Quartier Langegasse während den Bauarbeiten Therwilerstrasse

Dauer der Verkehrsanordnung
18. Mai 2026 bis 1. September 2028

Art der Verkehrsanordnung
Temporäre Massnahmen

Verfügende Stelle
Gemeinderat Oberwil
Hauptstrasse 24
4104 Oberwil

Rechtsmittel/Einsichtnahme
Gegen diese Anordnung kann gemäss Verwaltungsverfahrensgesetz innert 10 Tagen, von der Veröffentlichung im Amtsblatt angerechnet, schriftlich und begründet beim Regierungsrat, Rathausstrasse 2, 4410 Liestal, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Anordnung ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist kostenpflichtig.

Frist
10 Tage. Ablauf der Frist: 1. Juni 2026




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