ORDNUNGSDIENST
Verkehrspolizeiliche Information im Zusammenhang mit der Fasnacht
13.02.2025
Ettingen
Der Ordnungsdienst informiert über die Strassensperrungen und Verkehrseinschränkungen im Zusammenhang mit der Ettinger Fasnacht. Einige der Fasnachtsanlässe finden auf Kantons- und Gemeindestrassen statt, weshalb diese teilweise gesperrt werden müssen oder es zu kurzen Verkehrsbehinderungen kommen kann. Für die Strassensperrungen werden entsprechende Umfahrungen ausgeschildert.
Während der Anlässe bzw. während der Sperrzeiten ist das Ein- und Ausfahren von Fahrzeugen der Anwohnerschaft in die abgesperrte Zone aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Die betroffene Anwohnerschaft wird gebeten, ihre Fahrzeuge auf dem Gemeindeparkplatz, den Parkplätzen der Kirche oder an der Baselstrasse abzustellen. Die Zufahrt für Rettungsdienste ist jederzeit möglich.
Bitte entnehmen Sie nachstehend die zu erwartenden Verkehrsbeschränkungen der kommenden Fasnacht:
Donnerstag, 27. Februar 2025, 13.30–17 Uhr (Schulumzug)
(Sperrung der Hauptstrasse zwischen Aeschstrasse bis Hofstettenstrasse Verzweigung Oberdorfgasse, Kirchgasse ab Schulgässli bis zur Hauptstrasse, Schanzgasse ab Im Nebengraben bis zur Hauptstrasse. Die Sperrung der Kirchgasse dauert bis 17 Uhr.)
Sonntag, 2. März 2025, 13 Uhr – Montag, 3. März 2025, 7 Uhr
(Sperrung der Hauptstrasse zwischen Landskronweg bis Hofstettenstrasse Verzweigung Oberdorfgasse, Witterswilerstrasse ab Richenmattweg bis Hauptstrasse, Aeschstrasse ab Im Nebengraben bis zur Hauptstrasse, Schanzgasse ab Im Nebengraben bis zur Hauptstrasse, Kirchgasse ab Schulgässli bis zur Hauptstrasse.)
Montag, 3. März 2025, 13.30–14 Uhr (Kinderfasnacht)
(Ein kleiner Fasnachtsumzug führt von der Kirchgasse her über die Hauptstrasse bis zum Gempenweg und von dort durch den Gempenweg bis zum Schulhaus Hintere Matten. Es ist keine Umfahrung ausgeschildert, es kommt zu kurzen Verkehrsbehinderungen.)
Dienstag, 4. März 2025, 18 Uhr– Mittwoch, 5. März 2025, 7 Uhr (Gugger-Obe)
(Sperrung der Hauptstrasse zwischen Aeschstrasse bis Hofstettenstrasse Verzweigung Oberdorfgasse, Schanzgasse ab Im Nebengraben bis zur Hauptstrasse, Kirchgasse ab Schulgässli bis zur Hauptstrasse.)
Der Ordnungsdienst bittet um Verständnis und steht bei Fragen gerne zur Verfügung.
Gemeindeverwaltung, Ordnungsdienst