AUS DEM LANDRAT
Volles Ständerecht für Baselland
04.09.2025
Leimental
Ursula Wyss Thanei
Die Standesinitiative betreffend «Massnahmen zur Aufwertung der beiden ehemaligen Halbkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft (Volles Ständerecht)» wurde einstimmig überwiesen. Der Landrat fordert, die Benachteiligung der ehemaligen Halbkantone aufzuheben. In der Bundesverfassung wurde per 1. Januar 2000 die Bezeichnung «Halbkantone» bereits geändert, alle Kantone werden seither als solche bezeichnet und behandelt, einzig die demokratische Benachteiligung der ehemaligen Halbkantone wurde beibehalten. Sie alle haben weiterhin nur eine halbe Standesstimme mit nur einer Vertretung im Ständerat. Argumentiert wird, dass dies historisch begründet sei, und dass das austarierte Gleichgewicht zwischen den Kantonen und Landesteilen nicht gestört werden dürfe.
Der Landrat war sich einig, einen weiteren Versuch zur vollen Anerkennung unseres Kantons zu machen. Der Landrat ist überzeugt, die Bedeutung der Region NWCH soll im Ständerat mit je einer vollen Standesstimme für die beiden Basel gewürdigt werden.
Leider hatten der Ständerat am 16. Juni 2025 und zuvor der Nationalrat am 10.Juni 2024 bereits ein ähnliches Gesuch von Basel-Stadt abgelehnt. Es besteht also wenig Hoffnung, dass diese Ungleichbehandlung endlich wegfällt.
Der Landrat hat mit grossem Mehr die Ausgabenbewilligungen für die Erneuerung der Ortsdurchfahrt Birsfelden und für die Erweiterung der Sekundarschule Muttenz bewilligt.
Weiter wurden intensive Debatten über drei Initiativen und ihre Gegenvorschläge, «Prämienabzug für alle» (SVP), «Solar-Initiative» (SP) und «Tempo 30 auf Hauptstrassen – nur mit Zustimmung des Volkes» (FDP), geführt. Die Entscheide über die Haltung des Landrates werden in der nächsten Landratssitzung getroffen, in Rahmen der zweiten Lesung.
Ebenso wurde eine Bildungsgesetzesänderung (Verbot der Lehrtätigkeit für Lehrpersonen) diskutiert, die zum Schutz der Kinder und Jugendlichen in schwerstwiegenden Fällen ein solches Verbot ermöglichen soll. Auch hier wird der Landrat in zwei Wochen entscheiden.