SVP THERWIL
Vorgeschmack bezüglich unterzeichnetem «EU-Vertrag»
12.03.2026
Therwil
Am 2. März 2026 unterschrieb SVP-Bundesrat Guy Parmelin in Brüssel obigen Vertrag, obschon er ihn nicht gutheisst. Die Frage wurde laut, warum er? BR Parmelin waltete nur in seiner Funktion als Bundespräsident, sein Unbehagen sah man ihm nämlich deutlich an. Die Tinte war noch nicht trocken, schon gab EU-Kommissions-Präsidentin von der Leyen einen Vorgeschmack auf das, was uns mit diesem Vertrag erwartet: «Vertrauen darauf, dass die Schweiz ihren internationalen Verpflichtungen nachkommt» und warnt das Schweizervolk, die 10-Millionen-Schweiz-Initiative anzunehmen. Mit dem Vertrag müsste die Schweiz künftig EU-Recht «dynamisch», also automatisch übernehmen. Zwar könnten wir noch abstimmen, aber nicht mehr frei entscheiden (siehe obige Warnung). Passt der EU das Abstimmungsergebnis nicht, kann sie Strafmassnahmen ergreifen. Kernaussage des Bundesbriefes lautet: «Wir wollen keine fremden Richter und keine fremden Herren!». Mit dem EU-Vertrag hätten nun aber fremde Richter das Sagen. Bei Streitigkeiten zwischen der Schweiz und der EU soll zwar ein paritätisch zusammengesetztes Schiedsgericht zum Einsatz kommen. Dieses muss sich in seiner Urteilsfindung aber verbindlich an die Rechtsprechung des EuGH halten – also an das Gericht der Gegenpartei, d. h. fremde EU-Richter haben das letzte Wort. Die Schulden der EU betragen heute 14 Billionen Euro (14 mit 12 Nullen). Vertraglich verpflichtet sich die Schweiz zu Zahlungen an die hochverschuldete EU von rund Fr. 1,4 Mrd./Jahr die an Brüssel fliessen sollen und absehbar, dieser Betrag wird künftig steigen. Hinzu kommen Hunderte Mio. Franken indirekte Kosten durch Übernahme der EU-Bürokratie und Umsetzung Tausender! Seiten EU-Gesetze, EU-Richtlinien und EU-Verordnungen.
SVP Therwil
