TAG DES WEISSEN STOCKS AM 15. OKTOBER
Weisser Stock = Stopp!
15.10.2026
Forum
Vortritt gewähren schützt Leben. Zum Tag des weissen Stocks erinnert der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband sbv an eine einfache Regel mit grosser Wirkung: Menschen mit weissem Stock haben im Strassenverkehr immer Vortritt.
Für blinde und sehbehinderte Menschen ist das Überqueren einer Strasse eine besondere Herausforderung. Sie orientieren sich am Gehör und müssen sich darauf verlassen können, dass Verkehrsteilnehmende die Vortrittsregel kennen und beachten. Der internationale Tag des weissen Stocks am 15. Oktober bietet Anlass, diese lebenswichtige Vortrittsregel erneut ins Bewusstsein zu rufen. Mit einer Online-Kampagne und Aktionstagen in der ganzen Schweiz macht der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband sbv darauf aufmerksam, dass die Regel offenbar vielen Verkehrsteilnehmenden nicht bekannt ist: Hebt eine Person am Strassenrand den weissen Stock, um die Strasse zu überqueren, müssen alle Verkehrsteilnehmenden anhalten – ob im Auto, auf dem Velo, auf dem Motorrad oder mit dem E-Trottinett.
Die folgenden Verhaltenstipps helfen, Missverständnisse zu vermeiden: Nahe anhalten: So kann die wartende Person mit weissem Stock das Motorengeräusch orten und sich daran orientieren. Nicht hupen: Hupen wird als Warnsignal wahrgenommen und sorgt für Verwirrung statt Klarheit. Geduld haben: Blinde und sehbehinderte Menschen überqueren die Strasse erst, wenn sie anhand der Umgebungsgeräusche sicher sind, dass alle Fahrzeuge stehen.
Der sbv ist die nationale Selbsthilfeorganisation zum Thema Sehbehinderung. Seit 1911 unterstützt der Verband blinde und sehbehinderte Menschen dabei, ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben im Beruf und in der Gesellschaft zu führen.
Schweizerischer Blindenund Sehbehindertenverband sbv
sbv-fsa.ch
